Was muss ich für den Unterhalt angeben?
Meine Exfrau hat mich jetzt über Ihren Anwalt um eine Aufstellung meiner Einkünfte und meines Vermögens gebeten, um den nachehelichen Unterhalt berechnen zu lassen. Muss ich das jetzt alles darlegen? Falls es zu einer Unterhaltsforderung kommt, würde ich diese aus den laufenden Einkünften bezahlen und nicht aus dem Guthaben bei der Bank. Vielleicht wisst Ihr da Bescheid
8 Antworten
Hallo,
Du bist leider tatsächlich verpflichtet, eine Auskunft (vollständig und wahrheitsgemäß) zu erteilen nach § 1580 des bürgerlichen Gesetzbuches ("BGB").
Darin heißt es wie folgt:
§ 1580 Auskunftspflicht"Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen."
Wenn Du diese Auskunft nicht erteilst, kannst Du zunächst auf "Auskunft" verklagt werden (ausführlichere Informationen hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungsrecht/unterhaltsrecht
Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte.
Viele Grüße!
Hallo kainer43,
Deine Exfrau hat Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn Sie einen der gesetzlich geregelten Unterhaltstatbestände erfüllt und einen solchen Unterhaltstatbestand auch nachweisen kann.
Deine Frau wird diese Voraussetzung im Zusammenhang mit einer Auskunftspflicht geltend machen. Du bist nach § 1580 BGB verpflichtet, Auskunft über deine Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Insoweit kommt es nicht darauf an, dass du die Forderung aus deinen laufenden Einkünften bezahlen kannst. Auch das Guthaben bei der Bank wird in die Unterhaltsberechnung einbezogen.
Wenn du dich angemessen verteidigen willst, solltest du dich anwaltlich beraten lassen.
Details findest du hier:
https://www.unterhalt.com/wie-wird-der-nacheheliche-unterhalt-berechnet.html
iurFriend AG
Es gibt zwei verschiedene Dinge:
- Den Unterhalt. Der geht nur über Dein Einkommen. Da ist Dein Vermögen oder Dein Guthaben von der Bank völlig unerheblich und muss nicht angegeben werden.
- Der Versorgungsausgleich bei der Scheidung. Dafür ist das Vermögen relevant.
Solange es also nur um den nachehelichen Unterhalt geht, sind nur die laufenden Einkünfte der letzten 2 Jahre relevant.
Zunächst stellt sich die Frage, ob ihr nachehelicher Unterhalt überhaupt zusteht. Bevor du Unterlagen zur Verfügung stellst, solltest du dich von deinem Anwalt beraten lassen, denn einfach so gibt es diesen nicht mehr.
Wenn, dann wird der Unterhalt berechnet aus deinem laufenden Einkommen, wobei Zinserträge und ggf. Steuerstattungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung jeweils gezwölftelt hinzugerechnet werden.
Alles was zum Einkommen gerechnet wird muss angegeben werden:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Ob und wie viel an nachehelichen Unterhalt zu zahlen ist, entscheidet letztendlich ein Richter.
Bei der Aufstellung müssen natürlich auch Abzüge vorgenommen werden: Fahrkosten bzw. Arbeitnehmerpauschale, Vorsorgeaufwendungen, ehebedingte Schulden etc.