Kindesunterhalt von Oma und Opa?
Meine Exfrau und ich haben gemeinsam 4 Kinder, der Richter hat die Kinder geteilt, 2 leben bei mir. Ich habe ein Gutachten dass die Ex einen an der Klatsche hat und deswegen nicht arbeiten kann. Eine Aufrechnung der Ansprüche hat sie abgelehnt. Es wurde zu Unterhaltsleistung von knapp 50€ pro Monat gegen Sie erlassen. ->
§ 1603 FamFG (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber gem.§ 1607 vor, die Großeltern in die Pflicht zu nehmen. Aufgrund der extremen Verfahrensverzögerung, da Frau W. nicht wie vom Gericht angefordert alle Einkünfte offen legen will, sehe Ich mich gezwungen die Forderungen gegen sie geltend zu machen.
§ 1607 FamFG (1) Soweit ein Verwandter auf Grund des § 1603 nicht unterhaltspflichtig ist, hat der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt zu gewähren.
Ich will also, dass die Mutter mütterlicherseits die Unterhaltsansprüche der Tochter bezahlt, die ist stinkreich. Hat jemand damit Erfahrung?
11 Antworten
Wenn, dann sind alle 4 Großeltern im Verhältnis der Leistungsfähigkeit heranzuziehen. §1603 und §1607 sind nämlich nicht im Sinne von Eltern haften für Ihre Kinder zu sehen.
Voraussetzung wäre aber, das sie ebenfalls nicht leistungsfähig sind. In diesen Fall wäre aber zunächstmal der Unterhalt für die anderen Kinder zu reduzieren, da alle Kinder im gleichen Rang stehen ist das Geld dann pro Rata zu verteilen.
Zu beachten ist auch, das es demächst ein neues Unterhaltsvorschussrecht gibt, so das Sie vermutlich Unterhaltsersatz für die 2 Kinder beziehen können.
Wenn, dann zahlen alle 4 Großelternteile den Unterhalt.
Nur gegen ein Großelternteil ist das nicht möglich.
Den Unterhalt darf die Mutter gar nicht gegeneinander aufrechnen, da es sich hier um Geld der Kinder handelt und nicht um Geld der Mutter.
Du scheinst sehr verletzt und handelst sehr unklug, auch für Deine Kinder. Du betreibst üble Nachrede und nur, weil Du es Deiner nicht ordentlich besorgt bekommen hast. Jetzt atmen Mal tief durch und höre auf Dich mit dieser Frau mehr als unbedingt nötig zu beschäftigen und gebe Ihr die einzig richtige Antwort und lebe gut und sei glücklich!
In da. 3 Monaten fängt Du an den Kontakt zu der Oma herzustellen, weil die Kinder doch bitte Familienkontakt haben sollten und Omas wichtig für die Entwicklung sind. Du redest nicht über Deine Ex!!! Dann sehe zu, dass die Oma mitbekommt, dass es knapp ist und sie wird gerne ihre Geldbörse öffnen.
Eine Tante von mir hat Unterhalt für ihre Enkel bezahlen müssen, obwohl sie die Kinder nicht gekannt hat.
So als Update - es wurde ein Gerichtsbeschluss erlassen, mit diesem wurde das Sorgerecht als auch das Umgangsrecht vollständig gestrichen. Ergebnis die Kinder haben weder sich noch die jeweiligen Eltern wieder gesehen. Glanzleistung eines Deutschen Familiengerichtes.
Sorry aber hier kann was nicht stimmen. Wenn sie einen an der "Klatsche" hat und das ein Gutachter auch noch attestiert, wieso bekommt sie dann 2 Kinder zugesprochen? Vormund hat sie selbst ja wohl keinen oder sehe ich da was falsch?
Das Gutachten zum geisten Zustand wurde erst nach der Sorgerechtsverhandlung gemacht - Im Gutachten wurde zwar empfohlen, die Kinder beim Vater zu lassen, dem wollte das Gericht aber nicht folgen.
Also bei dir gibt es einige Baustellen, die ich nicht nachvollziehen kann.
Dann stellt sich mir die Frage, wieso kein Antrag auf die Anordnung einer Betreuung gestellt worden ist?
Dann kannst du probieren die beiden anderen Kinder wieder zu bekommen.
Da du weiter unten schriebst, dass die Mutter ja wohl doch arbeiten geht (auch wenn sie ihre Finanzlage nicht offen legen will), kann das Gericht (spätestens das Finanzamt) die Auflistung der Einnahmen aus der Prostitution fordern.
Sollte die Prostitution illegal sein, so könnte man auch mal anmerken, dass sie legal als Prostituierte arbeiten gehen kann und damit nicht außer Stande ist, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Andere Vorgehensweise wäre ja Blödsinn, weil sonst ein Gutachten über ihren Geisteszustand sinnfrei wäre.
die Betreuung (Familienhilfe) ist laut ASD Rastatt zum 31.03.2017 nach 30 Monaten erfolgreich beendet worden.
Sie geht sich prostituieren. Der Richter teilte mir dazu mit, dass Einkommen aus Prostitution nicht zum Unterhaltsberechnung heran gezogen werden. Diese Einkommen legt sie nicht offen. Das dürfte zum Teil daran liegen, dass ihr Zuhälter der Anwalt ist.
Wenn Eltern - beide! - nicht selbst den Unterhalt ihres Kindes aufbringen könnten, könnten ggf. die Großeltern - alle! - zu den Unterhaltsleistungen herangezogen werden...
Zuerst einmal wärst also du selbst in der Pflicht - als zweiter Elternteil..., denn
- ...auch wenn du eigentlich "nur" den Naturalunterhalt für die bei dir lebenden Kinder gewähren müsstest, könnte von dir bei ausreichender Leistungsfähigkeit auch eine Beteiligung am Barunterhalt erwartet werden, sollte der andere Elternteil dazu nicht in der Lage sein....
Würden Großeltern zu Unterhaltsleistungen für ihre(n) Enkel verpflichtet, so würde diese Verpflichtung auf alle Großelternteile verteilt anteilig je nach Leistungsfähigkeit...
- In diesem Fall würden also auch deine Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen....
Ich will also, dass die Mutter mütterlicherseits die Unterhaltsansprüche der Tochter bezahlt,
Das kannst du dir selbst nicht aussuchen....
wollte ich zwar nicht hören. ist aber so.
zwischenzeitlich sind die Kinder entfremdet, die Ex hat noch immer keinen Cent unterhalt bezahlt die Jungs haben einen pfändbaren Titel und wir haben Zeit.
meine ex hat 2 mal versucht mich umzubringen - mit zuhälter auf meine arbeit geschickt, die kinder geschlagen - alles seit in unserer härtefallscheidung festgelegt wurde, dass sie keinen unterhalt bekommt - nein ich bin nicht gut auf sie zu sprechen