Jugendamt Auskunftsberechtigt über Einkommen trotz Privatinsolvenz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich hat das Jugendamt das Recht auf diese Auskunft. Schließlich leistet es ja scheinbar Unterhaltsvorschuss für das Kind / die Kinder deines Partners. Ändert sich die finanzielle Situation des Betroffenen, ob nun zum Positiven oder, wie in eurem Fall, zum Negativen, kann das Jugendamt hierüber einen Nachweis verlangen. Schließlich haben die Kinder / das Kind über viele Jahre einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Vater, das Jugendamt legt ihm dieses Geld nur vor, will es nach Möglichkeit irgendwann wieder haben und wird die Zahlung des Vorschusses sofort einstellen, wenn die finanzielle Situation deines Partners es zulässt, dass er den vollen Unterhalt selbst bezahlen kann.

super vielen dank für die Antwort. das denke ich auch. er kann doch trotz Insolvenz Unterhalt bezahlen und das tut er auch.

Nur warum will das JA nun das Einkommen wissen. Es zahlt doch keinen Unterhaltsvorschuss. Sie bekommt doch Unterhalt. Bisher hat er immer brav bezahlt. nur warum nun diese Auskunft das ist uns schleierhaft.

Wie sieht es denn aus wenn er nun Arbeitslos ist und ein zu geringes Einkommen hat. muss er den Titel ändern oder reicht das dem JA einzureichen.?

@AngelSunshine

Wenn das Jugendamt die Beistandschaft für das Kind / die Kinder ausübt, kann es in regelmäßigen Abständen einen Einkommensnachweis verlangen. Die Beistandschaft ist auch unabhängig davon, ob das JA einen Unterhaltsvorschuss bezahlt oder nicht. Wenn das JA nicht die Beistandschaft ausüben würde, könnten die Kinder bzw. deren gesetzliche Vertreter den Einkommensnachweis fordern. Gebt einfach den gewünschten Nachweis ab und regt euch nicht weiter drüber auf.

@Cijay2104

ich habe nun in einem Urteil gelesen, dass das JA nicht dazu berechtigt ist. es vertritt nur das andere Elternteil. Und ein gerichtliches Urteil kann das JA ebeso wenig ändern. So ein urteil kann man ebenso nur gerichtlich ändern. Und das würde das JA oder die Gegenseite logischerweise nur tun, in dem wissen, dass mehr einkommen vorhanden sei. Und das JA muss bei Anschreiben nach Auskünfte des Einkommens darauf hinweisen, dass derjenige nicht dazu verpflichtet ist. Dass es freiwillige Angaben sind.... Echt der Hammer. Ich kann gerne das Urteil raussuchen.

Wir werden keine Auskunft geben. Klagen können sie gerne gegen das Urteil, Mehr Unterhalt wir auch das Gericht nicht auferlegen.

Manche Leute sind echt schlimm. und können den hals nicht voll bekommen. Man man man. Obwohl sie Unterhalt bekommt....

Ich bekomme keinen Unterhalt für meine Kinder und komme auch klar.

Allerdings frage ich mich weiterhin, warum das ganze, da der unterhalt ja bezahlt wird. und da alle wissen das eine insolvenz besteht, kann ja auch kein höheres einkommen vorhanden sein.

Einfach nur dumm.

@AngelSunshine

Nein das ist nicht dumm, das ist eine Automatik. Das Jugendamt vertritt nicht die Mutter des Kindes, Die Beistandschaft ist für die Interessen des Kindes zuständig und hat diese zu vertreten. Und hier ist dann zu prüfen, ob nicht mehr Unterhalt gezahlt werden kann. Da will euch niemand groß ärgern. Wenn der Unterhalt auch pünktlich kommt und alles läuft ist es doch prima. ich sehe jetzt das Problem nicht.

@Anselm2716

ich mache hier nochmals deutlich, dass der Unterhalt gezahlt wird vom Kindsvater, das Jugendamt trotz Gerichtsurteil, welchem er nachkommt, Einkommen wissen möchte nach §§ 1605 BGB. Kindsmutter weigert sich im Gegenzug nach § 1605 BGB Auskunft zu geben (Gesetzesverstoß).

Im Übrigen ist das Jugendamt hier in diesem Fall kein Beistand und somit auch nicht im Recht, Auskunft zu verlangen. Da es ebensowenig Unterhaltsvorschuss leistet. Dies können laut diesem Parapgraphen nur die Verwandten untereinander verlangen. Oder eben diese Beistandschaft.

Somit hat das Jugenamt keinerlei Rechte, Auskunft zu verlangen, zumal das JA auch in keinem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass diese Auskunft demzufolge auf freiwilliger Basis ist.

Und solange Unterhalt laut Titel gezahlt wird, hat sich das Jugendamt auch nicht einzumischen. Das vergessen hier wohl viele. Viele Väter kuschen leider vor dem Jugendamt.

Und die Pfändungsfreigrenze hat auch nichts mit dem Unterhalt zu tun. Trotz dieser Pfändungsfreigenze ist diese bei Zahlung des Unterhaltes oft unterschritten und somit gesetzeswidrig. Wir sind auch hier nicht unwissentlich, dass bei einer Teil-Nichtzahlung bis zum unterschreiten einer Pfändungsfreigenze, der offene Unterhalt auflaufen würde. Richtig. Nur kann man einem nackten Mann auch nicht in die Tasche greifen. Es gibt genügend Urteile (siehe Mr. Google) wo ein finanzielles Ungleichgewicht zwischen dem Einkommen beider Elternteile angeglichen wurde. Dies wird bei vielen ebensowenig bedacht.

Viele Väter zahlen, obwohl sie nicht zahlen können. Aber dafür gibt es in Deutschland Pfändungsfreigenzen. So muss daher kein Vater auf eigenes Essen oder Unterkunft wegen Unterhaltszahlung in voller Höhe leiden. Es laufen diese Schulden lediglich auf, bis er diese begleichen kann.

Das Jugendamt hat dieses Recht.

Wenn jemand in einer Privatinsolvenz ist, dann bedeutet das keineswegs, dass er kein Geld für Unterhalt hat.

Er bekommt ja sogar Freibeträge für den Unterhalt im Insolvenzverfahren.

Unterhalt ist vorrangig zu zahlen, der kommt vor allen anderen Gläubigern.

ich sagte doch oben Unterhalt wird doch bezahlt. Er drückt sich doch nicht.

Der Unterhaltsberechtigte, hier wohl vertreten von der Beistandschaft des Jugendamtes, hat alle 2 Jahre das Recht Auskunft über das Einkommen zu fordern (§ 1605 BGB).

Das hat nichts mit der Privatinsolvenz zu tun.
Abgesehen davon sind laufende Unterhaltsansprüche vorrangig aller Schulden zu bedienen.

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine sogenannte Beistandsschaft für das Kind handelt. Der Beistand ist natürlich bemüht, den höchtmöglichen Unterhalt für das Kind zu bekommen. Und hier ist er auch berechtigt, die Einkommensunterlagen zu bekommen. Die Privatinsolvenz ist hier nachrangig. Das Jugendamt kann keinen gerichtlichen Titel ändern, aber eine Änderung beantragen.

das Jugendamt zahlt nichts, es wird ja von ihm der Unterhalt beglichen. Nur trotzdem versucht sie es

@AngelSunshine

die Kindsmutter hat beim Jugendamt eine Beistandschaft laufen und beantragt. Damit tritt sie ihre Rechte dem Jugendamt ab, das fuer sie taetig werden kann wie ein Anwalt. Eine Beistandschaft kann man von Geburt bis zum 18. (21.) Lebensjahr haben und hat nichts damit zu tun, ob Unterhaltsvorschuss bezahlt wird oder nicht.

Die berechnen den Unterhalt, kuemmern sich um die Eintreibung des Geldes und dass es regelmaessig kommt, aber die kuemmern sich auch darum, dass die gezahlte Unterhaltshoehe korrekt ist.

Auch wenn er regelmaesig zahlt, waere es ja moeglich, dass er inzwischen viel mehr verdient und dann auch mehr Unterhalt zahlen muesste. Das wollen sie pruefen.

Umgekehrt, wenn er arbeitslos werden wuerde, dann muesste er bei Gericht eine Unterhaltsabaenderung beantragen, dann darf er weniger zahlen.

Bei Privatinsolvenz hat man definitiv zu viele Schulden, aber nicht zwangsweise ein zu geringes Einkommen generell (nur halt auf die Schulden bezogen zu wenig). Das Jugendamt hat das Recht, das Einkommen einmal im Jahr zu pruefen, das kann sich ja erhoeht haben und dann waere mehr Unterhalt zu zahlen, als das derzeit der Fall ist.

Das Jugendamt kann den Titel nicht selbst abaendern, eine Abaenderung aber bei Gericht beantragen, falls dies erforderlich waere.

Es ist ja auch keine grosse Sache, da einmal im Jahr einen Gehaltszettel hinzuschicken. Meist aendert sich da ja nicht so viel, dass es zu einer Abaenderung/Erhoehung des Unterhaltes kommt. Aber moeglich ist es halt immer, dass einer halt mal einen viel besseren Job bekommt und damit einiges mehr an Geld.

Das Jugendamt macht das im Rahmen der Beistandschaft, die mit dem Unterhaltsvorschuss selbst nichts zu tun hat.