Unterhalt trotz Werkstatt(WfbM) zahlen?

2 Antworten

Du würdest keine Grundsicherung bekommen wenn es bei den Eltern eine Unterhaltspflicht gäbe.

Grundsicherung geht in deinem Fall vor, wenn die Eltern kein Einkommen über 100000 Euro Brutto im Jahr haben. Sie werden max. beteiligt mit einer Pauschale von ein paar Euro. Den genauen Betrag finde ich gerade auf die Schnelle nicht.

Normal unterhaltspflichtig sind Eltern für ihre volljährigen Kinder und volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern, seit 1.1.2020 allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 €.

https://www.betanet.de/unterhaltspflicht.html

Laut einschlägiger Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG 24.03.2015, AZ:B 8 SO 9/14 R) haben volljährige behinderte Kinder, auch wenn sie mit ihren Eltern zusammenleben, Anspruch auf den vollen Regelbedarf nach dem SGB XII. Dabei beträgt die Regelbedarfsstufe 1 100 % Grundsicherung.

https://www.yourxpert.de/antwort/unterhalt-volljaehriges-behindertes-kind-vs-grundsicherung.b13804.html

Wie alt bist Du denn, was bekommst Du an Vergütung und Leistungen vom Sozialamt ?

Würde eine Unterhaltspflicht bestehen, dann hätte dich das Sozialamt sicher schon darauf aufmerksam gemacht, oder hätte deine Eltern selbst schon in die Pflicht genommen.