Was machen wenn das eigene Fahrzeug von einem Fremden als gestohlen gemeldet wurde?

3 Antworten

Nanu, werden die Autos jetzt in Litauen geklaut und hier verhökert? Verkehrte Welt!

Aber mal im Ernst. An einem gestohlenen Auto kannst du kein Eigentum erwerben, auch nicht gutgläubi. Insoweit bist du der Beschissene. Denn von "deinem" Autohändler wirst du wohl kaum mehr etwas sehen. Oder falls doch, dann nur durch Gitterstäbe (von außen natürlich!).

Wenn also dieser angebliche Diebstahl nicht auf einem Irrtum beruht, dann musst du das Auto wieder abgeben und dir deinen Schadenersatz vom Autohändler holen, der dir das Fahrzeug rechtswidrig verkauft hat.

Es kann sogar sein, dass er auch selber gelinkt worden ist, dann muss er schauen, wo er seinen Schaden ersetzt bekommt.

Wenn du den Kaufvertrag noch hast, nimm ihn zur polizeilichen Befragung mit. Wenn sie den Vertrag einbehalten wollen - als Beweisstück oder so - dann lass dir eine beglaubigte Kopie machen. Denn du wirst diesen Vertrag noch im Verfahren gegen den Autohändler benötigen.

Ich rate dir, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Frechesding3 
Fragesteller
 25.05.2019, 14:38

Das eigentliche Problem ist ja, dass der Wagen letztes Jahr im November gekauft wurde und Anfang mai 19 (vor drei Wochen ) als gestohlen gemeldet wurde.

Da hat der Autohändler dich gewaltig über den Tisch gezogen.

oder

Es gibt bei einem der beiden Autos einen Zahlendreher in der FIN.

Auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt befragen!

Das ist doch Schwachsinn in sich! Da sollte doch sogar die KriPo riechen, daß da was nicht stimmt! Auto im Okt. 18 gekauft und ein halbes Jahr später als geklaut gemeldet??? In Litauen...? Da hätte aber jemand eine verdammt lange Leitung gehabt bis er bemerkt, daß das Auto weg ist. Hat der Winterschlaf gehalten?

Warum hat die Polizei die Papiere? In so einem ominösen Fall, hätte ich die niemals raus gegeben!!!

Was sagt den die Polizei sonst dazu? Und was sagt der Händler? Ist ggf der sogar der Spitz, der abzocken will? Sieht fast so aus!

Hast hoffentlich einen Kaufvertrag??? Ist auch ein Vorbesitzer bekannt??

Frechesding3 
Fragesteller
 25.05.2019, 14:46

Vorbesitzer hatte das Auto ebenfalls in Deutschland angemeldet!

Aber was hat der Händler denn da davon ?

Habe der Polizei alles relevante vorgelegt. Kaufvertrag ist vorhanden! Den habe ich der Polizei vorgelegt. Die Polizei meinte nur das Vorbesitzer und Händler noch befragt werden.

Habe gestern mit meinem Anwalt Rücksprache gehalten, dieser meinte nur dass das ganze extrem komisch ist und er einen solchen Fall noch nie hatte...

jetzt heißt es abwarten 🤷🏼‍♀️