Was kriegt man für eine Strafe wenn man eine Schreckschuss dabei hat?

3 Antworten

Das Butterfly ist ein verbotener Gegenstand s. Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.4.3. WaffG. Hier ist bereits der Besitz eine verbotene Straftat gemäß §52 Abs. 3 Ziffer 1 WaffG.

Das Führen einer Schreckschußpistole ohne kleinen Waffenschein ist gleichfalls eine Straftat gemäß §52 Abs.3 Ziffer 2a WaffG.

Das Strafmaß liegt für jede der beiden Straftaten bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Auf Grund deines Alters kann aber noch Jugendstrafrecht angewendet werden, dh im günstigsten Fall werden dann "nur" Sozialstunden, Jugendarrest und/oder eine Bewährungsstrafe verhängt.

Falls Du einen Job im Sicherheitsbereich anstrebst, kannst Du das für die nächsten Jahre vergessen. Gleiches gilt für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder einer Pilotenlizenz oä.

  • Illegaler Waffenbesitz
  • Führen einer SSW ohne kleinen Waffenschein

Das Führen der Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein ist nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Daneben kann der illegale Waffenbesitz eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.

LG medmonk

Das kommt nicht zuletzt darauf an, ob du schonmal aufgefallen bist, also ob du Vorstrafen hast

hast du die nicht, wird es in einer Bewährungsstrafe (wegen dem butterfly) enden, hast du Vorstrafen würde ich mich nicht wundern wenn du einfährst