Mitgegangen mitgefangen?

Wiesel1978  02.07.2021, 01:49

Du wusstest nicht, dass er nicht versichert = ohne Kennzeichen ist? Hast Du Augenschäden?

Daniel897 
Fragesteller
 02.07.2021, 01:49

Er hat n Kennzeichen aber ist nicht seiner

3 Antworten

Wenn dir das Wissen um das geklaute und genutzte Kennzeichen nachgewiesen werden kann, bist du m.E. nach Mittäter, denn der Weg von A nach B wurde auch von dir zurück gelegt. Ganz egal ob du am Lenker saßt oder hinten drauf.

migebuff  02.07.2021, 12:33

§25 StGB:

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Es stehen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag und Urkundenfälschung im Raum.

§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Der Beifahrer hat das Fahrzeug nicht geführt. Die Tat wurde ausschließlich vom Täter begangen.

§6 PflVG:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Beifahrer hat das Fahrzeug nicht gebraucht oder den Gebrauch gestattet, auch hier wurde die Tat ausschließlich vom Täter begangen.

§267 StGB:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sein Kollege hat die zusammengesetzte Urkunde gefälscht. Der Beifahrer hat keine der aufgezählten Handlungen begangen.

Still  02.07.2021, 15:48
@migebuff

Aber von der Straftat hat er doch partizipiert?

migebuff  02.07.2021, 16:15
@Still

Nein, eben nicht. Er hat das Fahrzeug nicht unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte in Bewegung gesetzt und gehalten, folglich hat er es nicht geführt und kann somit nicht gemeinschaftlich ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt haben.

Gleiches gilt für den Gebrauch hinsichtlich der Versicherung. Wenn er es nicht gebraucht hat, kann er nicht gemeinschaftlich einen Gebrauch ohne bestehenden Versicherungsvertrag begangen haben.

Und da er das Kennzeichen nicht an den Roller geschraubt hat, kann er nicht gemeinschaftlich das Kennzeichen an den Roller geschraubt und dadurch eine falsche zusammengesetzte Urkunde hergestellt haben.

Wenn er als Mittäter bestraft werden soll, muss er während der Fahrt irgendein Bedienelement genutzt haben, um sich die Fahrzeugführereigenschaft mit dem Fahrer zu teilen, er muss irgendeine Betriebsgefahr verwirklicht haben, indem er beispielsweise im Auftrag des Täters das Fahrzeug irgendwo geparkt hat, und er muss an der Herstelleung der falschen zusammengesetzten Urkunde beteiligt gewesen sein, indem er beispielsweise das Nummernschild gehalten hat, während der Täter es festgeschraubt hat.

Wenn er dir gehört, ja. Wenn nicht nein. Wenn du das wusstest, ?, aber du wusstest es ja nicht. Da du die Frage gestellt hast, hast du es gewusst und jedenfalls zumindest damit hier zugegeben.

Itskgymvkhyt  02.07.2021, 09:01

Sei mal nicht so

martinreschke  02.07.2021, 23:33
@Itskgymvkhyt

Habe ich was falsches geschrieben?

Ne, das mitfahren ist nicht verboten.

deruser1973  02.07.2021, 08:51

Wenn ma aber weiss, dass das Fahrzeug geklaut wurde, dann ist die Sachlage anders...

OnePerson19  02.07.2021, 08:59
@deruser1973

Ne, welche Straftat würde die Person denn dann deiner Meinung nach begehen?

Itskgymvkhyt  02.07.2021, 09:02
@OnePerson19

Mittäterschaft. Du wusstest davon, wer von einem Verbrechen weiß hat es zu melden.

OnePerson19  02.07.2021, 10:01
@Itskgymvkhyt
 wer von einem Verbrechen weiß hat es zu melden.

Das steht genau wo?

deruser1973  02.07.2021, 10:07
@OnePerson19

Wo das steht ist irrelevant - Fakt ist, wenn der Mitfahrer wusste,

  • dass der Fahrer mit einem geklauten Nummernschild
  • oder einem geklauten Roller
  • oder auch betrunken fährt,

dann ist er mit dran, denn er hätte die Fahrt verhindern müssen...

OnePerson19  02.07.2021, 10:14
@deruser1973
Wo das steht ist irrelevant

Ist nicht irrelevant, denn keine Strafe ohne Gesetz (§1 StGB)

Ne, hätte er nicht verhindern müssen. Nirgends ist vorgeschrieben das er verhindern muss.

dann ist er mit dran, denn er hätte die Fahrt verhindern müssen...

Einer Behörde gemeldet werden müssen nur bestimmte Straftaten und dann auch nur wenn der Erfolg oder die Ausführung der Straftat noch abgewendet werden kann.

Von diesen bestimmten Straftaten gemäß §138 Abs. 1, 2 StGB ist aber keine in dem Fall erfüllt.

Daher noch mal die Frage, wo soll stehen das er es verhindern muss?

deruser1973  02.07.2021, 10:20
@OnePerson19

Na dann lasse ich mal die echten Polizisten zu Wort kommen...

Weil mir ist es sch** egal, wo das steht...

Aber lass Dich oder den Fragesteller mal erwischen, dann spätestens, werdet ihr die Härte des Gesetzes spüren...

Hoffentlich steht dann nicht so ein Weichspüler vor euch, sondern einer, der euch das mal verdeutlicht....

Die Antwort wurde ja auch bereits gegeben, sieh mal ganz nach oben, was der Kollege von der Polizei dazu sagt..

Ich sage das selbe und jetzt auch nix mehr weiter, denn ihr habt eure Antworten und die Folgen spürt ihr spätestens, wenn die blauen euch mal aufhalten...

OnePerson19  02.07.2021, 10:24
@deruser1973

Erstmal ist das kein Polizist, sondern nur eine Community Experte für das Thema Polizei.

Abgesehen davon haben auch Polizisten nicht unbedingt Ahnung von Jura. Sie sind die Exekutive und nicht die Judikative.

Weil mir ist es sch** egal, wo das steht...

Es steht ja auch nirgendwo.

Ich sage das selbe und jetzt auch nix mehr weiter, denn ihr habt eure Antworten

Quellen basierte Antworten sehen jedoch ziemlich anders aus...

und die Folgen spürt ihr spätestens, wenn die blauen euch mal aufhalten...

Als mitfahrer hätte ich keine Folgen zu befürchten, also hätte ich auch kein Problem wenn sie mich als Mitfahrer aufhalten.