Kriegt der Betreiber einer Spielhalle eine Strafe, wenn Leute unter 21 anwesend sind?

4 Antworten

Gesetzlich ist 18. Nur unter diesem Alter greifen Behörden ein.

Ordnungswidrig handelt der Betreiber wenn er Kinder oder Jugendlichen den Zutritt gewährt, ein 18 jähriger Mensch ist weder ein Kind noch ein Jugendlicher und ist daher kein Verstoß gegen ein Gesetz.

Zutritt ab 21 Jahre ist eine rein vom Betreiber festgelegte Altersgrenze ohne rechtlichen Belang für den Betreiber, der Betreiber kann auch nur 70 jährige den Zutritt gewähren wenn er möchte.

Nein, denn das Mindestalter von 21 Jahren ist keine Ordnungsverfügung, sondern das zivilrechtliche Ausnutzen des Hausrechtes durch den Betreiber, und eine freiwillige Sache für ihn. Für die Besucher ist das allerdings bindent. Ein Verstoß wird meist mit Entfernen aus der Spielhalle und einem Hausverbot geahndet. .