Was kostet eine Einzelablesung?

3 Antworten

Gesetzlich gesehen ist Dein Vermieter verpflichtet, die Heizungsablesung bei Auszug auf seine Kosten vornehmen zu lassen!

"Die Kosten eines Nutzerwechsels sind nach Ansicht des BGH keine umlagefähigen Betriebskosten, weil sie nicht in regelmäßigen Zeiträumen wiederkehren, sondern nur einmalig im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters auftreten. Es handelt sich daher bei diesen Kosten um typische Verwaltungskosten, die vom Vermieter zu zahlen sind. (BGH VIII ZR 19/07)"

Quelle:

http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/heizkostenabrechnung-nutzerwechselgebuehren-333765

Die kosten ca. 40 €. Kannst aber auch ohne Ablesung ausziehen. Die Brunate rechnet dann nämlich nach sogenannten Gradtagszahlen ab, d.h. zeitabhänig unter gleichzeitiger Verwertung von Wetterdaten des Wetteramtes.

Bei mir vor 2 Jahren hat es 37,00 € gekostet! Heute darfst Du fast davon ausgehen, daß es das Doppelte kostet!

Lathy 
Fragesteller
 14.03.2011, 09:49

war in den 37euro auch die abrechnung mit bei?