kaution an nachmieter übertragen?

5 Antworten

na klar ist das Möglich, das einzige was wahrscheinlich geschehen wird ist dass der Mieter das bestehende Mietsparbuch das derzeit auf Deinen Namen läuft kündigt und ein neues Sparbuch auf Deinen Bekannten anlegen wird, einfach damit der Mieter dann auch die Kaution hinterlegt hat, aber warum diesen Weg?

Schließ doch einfach eine Moneyfix Mietkautionspolice ab, das kostet einen kleinen Jahresbeitrag und Du mußt Dien Geld nicht festsetzen. Dein Bekannter braucht Dir auch nichts abzahlen... sollte Dein Bekannter eine schlechte Bonität haben, biete dich als Bürgen an. Wenn Du ne gute boni hast, geht das durch, er bezahlt den jährlichen Beitrag und es liegt nirgendwo Geld unnötig rum, oder ich kriegt euch in die Haare wenn er mal dir gegenüber mit einer Rate säumig wird. www.kautionskasse.de sind anbieter, wobei die Kautionskasse mit sicherheit bekannter sein wird, da die diesen Spot mit dem Markus Majovski ausstrahlen.... läuft derzeit rauf und runter auf Pro7:-)

Gruß, Martin

Das wird so nicht möglich sein. Abgesehen davon, das es keine einheitliche Rechtssprechung zur Rückzahlungsfrist gibt, können aus der Kaution noch Ansprüche des Vermieters sein, wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht erfolgt ist. Jeder muß seine Kaution selber zahlen und erhält diese dann auch zurück, wenn der Vermieter keine ansprüche mehr geltend machen kann.

Theor. schon. Aber entweder hätte der Vermieter einen Aufwand, wenn die Kaution auf einem Konto hinterlegt ist, das halbwegs rechtlich sicher hinzubekommen und warum sollte er den Aufwand "spendieren"? Oder Du, da Du die Kaution erst mal formal an den Bekannten abtreten musst, Kopie an den Vermieter sollte reichen, und dann auf "treu und glauben" auf die Rückzahlung warten darfst, oder dies auch wieder formal regelst.

Idee gut, Ausführung schwierig bis unmöglich.

Anspruch auf die Auszahlung der kompletten Kaution unverzüglich nach Mietende hast Du nämlich nur wenn der VM keinerlei Ansprüche, z. B. evtl. Nachzahlungen aus noch zu erstellenden NK-Abrechnungen, mehr an dich hat.

Um das zu prüfen hat der VM bis 6 Monate Zeit. Vorher ist dei Kaution nicht fällig.

hat alles ohne probleme geklappt... soviel dazu

Ja,Sollte der Vermieter nicht einverstanden damit sein.Lass sie dir auszahlen bzw überweisen und geh mit deinem Bekannten zum Vermieter und zahl sie wieder ein.

ja, aber der könnte sich ja theoretisch 4 monate zeit lassen... und die kaution ist ja vorher fällig.

@iob314

Ja,ok das stimmt. Rede einfach mal mit dem Vermieter.

@iob314

und die kaution ist ja vorher fällig.

Wirklich fällig ist die erst 6 Monate nach Mietende. Und dann auch nicht zwingend in voller Höhe. Denn so lange hat der VM Zeit um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat.