Was kann man machen wenn einem das Auto mit KFZ-Brief geklaut wird?

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sorry, wie kann man nur so blöd sein und einen KFZ-Brief im Auto liegen lassen??? Das weiß sogar meine kleine Tochter, dass man das nicht macht. Dumm gelaufen für deinen Kumpel!!! Wer den KFZ-Brief hat, ist auch der Eigentümer des Autos, da er die Personalien in dem Brief auf seinen Namen ändern lassen kann. Dazu braucht er nicht einmal den KFZ-Schein vorzulegen. Egal wie hoch der Wert des Wagens ist. Ich würde dennoch Anzeige erstatten.

Sowas wird auch noch als hilfreichste Antwort gekennzeichnet.
Nur weil jemand den Kfz-Brief hat, zeichnet es denjenigen noch nicht als Eigentümer aus, im Brief und Kfz-Schein steht lediglich der Fahrzeughalter, dass dies in den meisten Fällen auch der Eigentümer ist, steht bei einem Diebstahl nicht zur Debatte.
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Der Eigentumsübergang richtet sich dabei in der Mehrheit der Fälle nach § 929 BGB. Hiernach ist zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
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Richtig ist, das eine Ab- / Ummeldung anhand des Briefes erfolgen kann, aber dies hat nichts mit dem Eigentumsrecht zu tun.
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Nach deiner Schilderung, geht bei einem Diebstahl das Eigentum eines anderen auf den Dieb über, da würden sich aber etliche Diebe über eine solche Rechtsauffassung freuen.

@Leon97531

Wenn DAS schon die hilfreichste Antwort ist... Leon hat recht, der Brief hat NICHTS mit dem Eigentum zu tun.

pppppfffffff, nicht zur polizei weil das auto nur 800€ wert ist ??? (gekostet hat ...)

bist du sicher, das dein freund es gekauft hat ????

Wie dämlich ist das denn?

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Der geht nicht zur Polizei?

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Das ist wie ein Geschenk.

Allerdings wird er das nicht so ohne weiteres anmelden können, da ja dann bekannt ist wer es entwendet hat.

Allerdings nur wenn die Polizei informiert ist.

aua ,das tut weh ,mir um dein geld ,hast du einen Kauf vertrag ? da können doch die daten drin stehen und damit ihn zurück bekommen , hast du alle schlüssel erhalten ? gerade damit machen einige geld die verkaufen ein PKW und behalten einen Schlüssel und damit holen sie ihn bei dir wieder weg ,und einen beleg von den kurz kennzeichen ,, mach das nicht noch mal die papiere wo rum liegen lassen ...viel erfolg

Nein, er ist nicht der Eigentümer. Das hat weder mit dem Brief noch mit dem Schein zu tun! Eigentümer einer Sache und damit auch eines Kfz ist derjenige der sich mit dem ursprünglichen Eigentümer des Kfz über den Übergang des Kfz geeinigt hat (meist durch einen Kaufvertrag) und dem das Kfz übergeben wurde, vgl. § 929 BGB. Der Kfz-Brief sagt dagegen grundsätzlich nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Kurz gesagt, derjenige der im Besitz des Kfz-Briefs ist, ist nicht automatisch der Eigentümer des darin benannten Kfz.

Hallo, ich habe hier einen Fall, naja genauso dämlich, Tochter Brief zur Besorgung neuer Nr Schildern gegeben, Freund hat sich den Brief eingesteckt und einen Kredit damit aufgenommen ohne unser Wissen. Das Auto gehört aber mir!! Was kann man tun, das Autohaus (Kreditgeber für Bargeld) rückt den Brief nicht raus obwohl es mein Fahrzeug ist. Nach Verlangen hat der Freund immer gesagt, er hätte ihn verlegt, also auch gelogen.