Was kann ich machen wenn mein Vermieter nicht auf meine Schreiben reagiert?

12 Antworten

Der Fall "Ofen" hat mit den "Fenstern" gar nichts zu tun. Deshalb muß man die Vorgänge trennen. Anstatt sinnlos Zeit beim Anwalt zu verplempern, sollte der Weg zum Ofenbauer führen! Entscheidend ist, den Vermieter über alle Schritte IM VORAUS zu informieren: Übersendung eines Kostenanschlages an den Vermieter und 3 mal vierzehntägige Frist zur Stellungnahme. Anschließend Beauftragung Ofenbauer auf eigene Kosten und Kürzung der Miete um die vorauslagte Summe. Übersendung einer Rechnungskopie an den Vermieter. Letztlich hat der Vermieter nur die Möglichkeit, die Miete einzuKLAGEN, muß aber vor Gericht BEWEISEN, dass die Kürzung unberechtigt war. Merke: "Das Schicksal des Klägers ist der Vergleich!"

Bei der Fensterangelegenheit geht es nicht um "Reparatur" sondern um "Sanierung" und damit Wohnwertverbesserung. In dieser begrifflichen Differenz besteht nicht nur Chance, sondern auch Risiko. Austausch aller Fenster bringt sicher eine Heizkostenersparnis... andererseits können 11% der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Wenn die Sanierungsmaßnahme 3.200EUR kosten würde, stiege die Miete um 30EUR mtl., die Heizkostenersparnis (ohne Warmwassererwärmung) betrüge aber weniger als 20% bezogen auf den Primärenergiebedarf aus Öl/Gas. Manchmal ist es rein ökonomisch besser, etwas so zu lassen wie es ist!

Ich finde keine Frist und wenn ich der Vermieter wäre, würde ich den Brief auch mehr als einmal lesen müssen, um zu verstehen, was du willst.

Vermutlich hätte ihm ein "Wenn sie nicht bis zum xxxxxx den Ofen reparieren und neue Fenster einsetzen, werde ich ab xxxxx die Miete um xx% mindern" eher zum Handeln veranlasst.

Das schreiben habe ich am 11.8. des Jahres an den Vermieter gesendet.....und habe darauf hin 1Monat gewartet ob was kommt. Nach Ablauf dieser Zeit habe ich ein weiteres schreiben geschickt.

Sehr geehrte...,

da Sie auf mein Schreiben vom 11.08.2008 bis jetzt nicht reagiert haben gebe ich Ihnen erneut eine Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Sollten Sie dies nicht bis zum 30.09.2008 getan haben, werde ich anderweitige Schritte unternehmen müssen.

auch daraufhin gab es keine Antwort. Beim Mieterschutzbund bin ich bereits seit Jahren Mitglied aber der konnte oder wollte mir nicht wirklich weiterhelfen.

Ich möchte aber das die Sache so schnell wie möglich erledigt wird....und zwar rechtlich abgesichert

bitmap  12.10.2008, 23:18

Ja dann solltest du jetzt endlich deine angedrohten Schritte auch in die Tat umsetzen = Mietminderung. Sonst hat das ja keinerlei Sinn, so schöne Schreiben an den Vermieter zu schicken.

was ich aus eigener erfahrung sagen kann ist eine miedminderung einzu klagen das hilft in 80%igen fällen oder einfach maldie hälfte der miete nur zubezahlen musst mal schaun wie schnell die vermieter sich dann bei dir melden.!

Wenn du einklagst denk dran das du einen anspruch drauf hast das deine wohnung auf 22 grad geheizt wird. Alles dadrunter ist unzulässig!

Ansonsten rate ich auch mieterschutz oder anwalt!

GerdaG  12.10.2008, 23:16

Auch unter 22 Grad ist zulässig. Wie soll man eine Mietminderung "einklagen"? Auch der Tipp, "einfach mal die Hälfte zahlen" ist nicht schlau, denn dann wird der Mieter verklagt, hat die Kosten der Klage + Zinsen. Kein guter Rat.