Eingangstür in Mehrfamilienhaus defekt - wer muss zahlen?

7 Antworten

Schnapp dir am besten deinen Mietvertrag, oder besser gesagt. 
Deine Unterlagen die du beim Kauf bekommen hast, wer für was zahlen muss.
Da die Eigentumswohnung ein teil des Mehrfamilienhauses ist, müsstest du wenn es so vorgegeben ist auch zahlen.

Aber eigentlich ist es so geregelt, das der Vermieter bei einem solchen Defekt selbst zahlen muss.

Wie gesagt, mal die Mieter ansprechen wegen dem Mietvertrag und selbst auch mal schauen in deinem "Kaufvertrag" da du zwar eine Eigentumswohnung hast, aber die Tür auch mitbenutzt.

Gruß

Ist keine Mietwohnung sonder eigentum, hier gilt das Aufteilungsprinzip .

@Odenwald69

Wieder was dazu gelernt!

Die Eigentümergemeinschaft ist zu Zahlung verpflichtet. (Und möglicherweise können die Eigentümer die Kosten auf die Mieter umlegen.)

und warum ist das so?

@Aanna

die Haustür ist Gemeinschaftseigentum

Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien

und alle in Eigentum? Umlage, es zahlen ALLE anteilmässig.

soviel ich weis mieten einige

@Aanna

Die dürften raus sein. Es ist Gemeinschafteigentum. Es ist eine Reparatur und nicht umlagefähig.

@Aanna

Jede Wohnung auch die Vermietete hat einen Eigentümer anders geht es ja garnicht. Bei uns von den 18 Familien sind 10 wohnnungen vermietet und an 10 verschiedene Eigentümer, die dann alle zur kasse gebeten werden.

Wenn du Eigentümer bist, musst du den entsprechenden Anteil bezahlen. Wer denn sonst, wenn nicht die Besitzer?

Du verwechselst eine Mietswohnung mit einer Eigentumswohnung..... ;)

Die Haustüre ist gemeinschaftseigentum... genau st wie eine defekte Heizung, ein kaputtes Dach, die rechnung wird geteilt auf die eigentümer.

Ich bin selbst verwalter einer 18 Familien Mehrfamilienhaus.

Auch sollte das Hausgeld so kalkuliert sein das es zum einen Kostendeckend ist und rückstellungen gebildet werden.

Es kann immer mal was defekt gehen wie die Zentralheizung, Dachziegel, Wasserleitungen usw.