Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?

3 Antworten

Grundsätzlich einmal liegt die Fürsorgepflicht, vor allem im eigenen Wohnraum, vor allem bei dir als Erziehungs- und Sorgebereichtigtem, das ist klar.

Die von dir beschriebene Situation ist ein wenig knifflig, gerade weil die "Beweislage" so problematisch ist. Wer hat was gemacht oder nicht gemacht hat wird, wie du selbst schon sagst, schwer zu belegen sein.

Vielleicht wäre hier ein "Kompromiss" in Form von Teilen der Kosten angebracht.



eigentlich und bei einem funktionierendem Gerät darf kein Öl auslaufen. Euer Ofen ist aber defekt also wäre es schon sinnvoll den Haupthahn zu schließen. Meldet den Schaden der Hausratversicherung vielleicht kommt sie dafür auf.

Was hat die Hausratversicherung damit zu tun?

@bwhoch2

sie kommt für Schäden am und im Haus auf sofern diese versichert sind.

@Biberchen

Die Hausratversicherung kommt nicht, wie der Name schon sagt, für Schäden am Haus auf!

Das ist Sache des Vermieters und dieser muss sich an den Heizungsbauer halten. Als Laie kann man doch gar nicht wissen, warum so ein Ofen ausläuft, was er einfach nicht tun darf. Für entsprechende Vorkehrungen ist auch der Heizungsbauer verantwortlich.