Wasserschaden durch Durchlauferhitzer wer ist zuständig?
Hallo Zusammen, ich wohne zur Miete und bekomme warmes Wasser durch einen Durchlauferhitzer der schon von Anfang an in der Wohnung war. Dieser ist nun defekt und es läuft das Wasser unter den Laminat, was wohl schon länger so ist, aber jetzt erst aufgefallen ist.
Den Durchlauferhitzer muss der Vermieter reparieren lassen, das ist klar, aber weiß hier jemand wer für den Boden zuständig ist? Der Laminat muss ja raus und alles getrocknet werden. Der Laminat wurde vor Einzug vom Vermieter verlegt. Muss ich das beseitigen und neu machen oder der Vermieter?
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
... das ist in der Tat meist nicht so einfach.
Es kommt darauf an, wie der Plastemist verlegt wurde, so jedenfalls die Provinzial hier bei uns. Wenn er auf dem alten Teppich liegt, dann ist es keine Angelegenheit des Vermieters, es ist eine des Nutzers.
Liegt er mit Iso-Schicht auf dem Estrich, dann eine der VGV (des Eigentümers), denn der Mieter bezahlt ja meist dafür die Beiträge.
Viel Glück und alles Gute für 2017.
... oh, ein Kenner? Und warum sehen es die Versicherungen und die Gerichte es total anders?
Wenn es aus der obigen Wohnung tropft und ich keine Hausratvers. haben, wuppe ich ja auch selber. Schon einmal davon gehört?
Und ein "loser" auf dem alten Teppich verlegter Laminatfußboden gehört eben nicht zum Baustein VGV, sondern zum Hausrat, so jedenfalls die Spielregeln. Einfach einmal vorlesen lassen.
Das ist bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Der Schaden ist über die Gebäudeversicherung gedeckt. Diese könnte euch als Mieter nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr wissentlich die Schadensmeldung verspätet hättet.
Das wäre dann ein Mietsachschaden, der über die Private Haftpflicht gedeckt ist.
Das ist Aufgabe des Vermieters. Offenbar ist der Wasserschaden unbemerkt über längere Zeit passiert, so dass du gar keine Mitschuld tragen kannst.
Das ist Sache des Vermieters, hoffentlich hat er eine entsprechende Gebäudeversicherung.
Das ist bei dieser Frage sogar absolut einfach. Der Mieter hat hier keine Mitschuld am Wasserschaden und kann daher nicht in Anspruch genommen werden. Wie kommen sie darauf, dass der Mieter in irgendeiner Weise etwas mit dem Boden zu tun hätte?