Was ist mit Umsatz gemeint - die Brutto oder Nettoeinnahmen?
Hallo, ein Einzelkaufmann der sowohl seinen Kunden MwSt berechnet als auch selbst Vorsteuerabzugsberechtigt ist Wass ist von seinen Einnahmen dann der Umsatz
Beispiel Erbringung einer Dienstleistung zum Preis von 500.- zzgl.95.- MwsT Ist der Umsatz nun 595 Euro oder 500 Euro ?
5 Antworten
Umsatz sind in deinem Beispiel die 500 Euro, sonst nichts. Es gibt - rein rechtlich gesehen - überhaupt keinen "Bruttoumsatz". Das ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG:
"Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."
also Umsatzsteuerrechtlich hör auf den Kollegen Blackleather, in der Einkommensteuer ist das ganze ein bisschen anderst. Wenn der Kaufmann bilanziert dann ist die Umsatzsteuer ein "durchlaufender Posten" der nicht als Einnahme gebucht wird. Wenn der Kaufmann allerdings gem. §4 abs. 3 EstG eine Einnahmen- Überschuss- Rechnung macht dann ist die Umsatzsteuer auch betriebseinnahme, dass abführen ans Finanzamt Betriebsausgabe. und damit auch Umsatz
netto ist das, was dir nach Abzug der Steuern bleibt!
Danke für eure bisherigen Antworten.
Ich verstehe das so, korrigiert mich wenn ich da was falsch verstehe.
Brutto Umsatz bzw. Preis der Dienstleistung = 595 Enhaltende MwSt 95 diese geht ans FA Netto Umsatz 500
Wenn ich über das Jahr die Summe an Umsätzen errechnen will nehme ich immer die Netto Umsätze und ziehe davon meine Betriebsausgaben ab, dies ergibt den Gewinn ?
der umsatz heisst was an geld umgesetzt wird also 595