Mehr Ausgaben als Einnahmen Selbstständig?

11 Antworten

Es geht nicht nur Selbständigen so, dass am Ende vom Geld noch viel Monat übrig ist.

Zurück bekommt man eventuell etwas, wenn man Steuererklärungen macht.

Auch fördert die Agentur für Arbeit die Selbständigkeit mit Geld, wenn man dadurch aus der Arbeitslosigkeit kommt - allerdings vom Betrag und der Dauer her begrenzt.

Hat es irgendwelche Nachteile wenn ich mein gewerbe abmelde wird diese in der schufa dokumentiert ?

@Hanso112

In der Schufa werden keine Gewerbeabmeldungen dokumentiert.

Solltest Du allerdings aufgrund der Selbständigkeit Schulden gemacht haben und Mahnverfahren o. ä. laufen haben, findet man dazu Infos in der Schufa-Auskunft.

Zurück bekommt man eventuell etwas, wenn man Steuererklärungen macht.

Was soll man denn zurück bekommen, wenn man nichts zahlt?

Bei Selbständigen kann eine Vorauszahlung nach § 37 EStG festgesetzt werden, wenn aber im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bzw. im Vorjahr Umsatz und Gewinn zu gering waren, wird dies nicht passieren.

@kevin1905

Ich dachte da an Situationen/Rückzahlungen, wie z. B. einer Steuererklärung nach einer Schätzung, oder einer Rückzahlung nach zu hoch/falsch berechneter Steuervorauszahlung - wenn der berechnete Umsatz nicht (mehr) erreicht wird, oder wurde.

Viele tolle Antworten. Leider total chaotisch.

Lesen hilft. 

Du schreibst ...gehenw ir mal davon aus.....

Du schreibst nichts dazu, ob die Einnahmen aus anderen, ggfls. steuerpflichtigen Tätigkeiten hast.

Könntest ja 100000 auf Steuerkarte verdienen und eine Selbständigkeit suchen, nur um Steuern zu sparen.

Kurz gesagt, Deine Frage kann man nicht beantworten, weil sie zu viele Fragen aufwirft und nicht für sich selbst stehen kann.

Das mit dem Verlustvortrag zieht z.B. nur, wenn Du sonst KEINE Einkünfte hast. 

...oder Zierfische züchtest, da werden Verluste immer nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnet, ist aber ne Besonderheit im Steuerrecht. 

Das mit dem Verlust, der bei Nachhaltigkeit nicht anerkannt wird, ist auch nur teilweise richtig. Bei z.B. Krankheit, die teilweise Einnahmen verhindert, KANN es anders beurteilt werden.

SCHUFA e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Organisation, welche die Kreditwürdigkeit prüft.

Einträge dort können positiv und/oder negativ sein. 

Einfach bar 100 Euro einnehmen und 180 Euro ausgeben für natürlich zu keinerlei Einträgen, ist aber völlig sinnfrei.

Du verbrennst ja definitiv Geld, das macht nur Sinn, wenn man was davon hat.

AUSSER einem hypotetischen Steuervorteil.

Startup Unternehmen machen oft 5-10 Jahre Verluste, haben aber eine Planung, aus welcher sich ergibt, wann der break even ist, also die Sache dauerhaft lukrativ wird. 

Aber Deine hypothetischen Daten weisen nicht darauf hin.

kriegt man da irgendwas vom Staat zurück ?

Nö.

Du kannst aufstockendes ALG II beantragen, dann hast du eben doppelte Buchhaltung, da du neben dem Finanzamt auch noch die Anlage EKS (vorläufig und endgültig) für das Jobcenter ausfüllen musst.

Ewig wird das Jobcenter das auch nicht mit ansehen (6-12 Monate i.d.R., da muss zumindest eine Umsatzsteigerung her). Wenn du nur Verluste machst und es nicht hinbekommst einen Gewinn zu generieren von dem du leben kannst wird man dich auffordern dir einen Job zu suchen.

Das Finanzamt wird den Verlust feststellen und vortragen. Denn deine Umsätze dauerhaft im Niemandsland rumpimmeln, wird dir irgendwann Liebhaberei (Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht) unterstellt.

Also wer selbständig ist sollte auch selbst und ständig arbeiten. Mindestens mal 60 Stunden die Woche und Umsätze und Kunden generieren bis der Arzt kommt. So ist das eben am Anfang.

Hast du weitere Einkünfte?

Die Gewerbeabmeldung muß ja auch vorbereitet werden. Man hat ja sicherlich noch Gerätschaften, diese müssen bewertet werden.

Damit man keinen Ärger mit dem Finanzamt bekommt, sollte man die Restwerte nicht zu niedrig bewerten. 

Darauf zahlt man dann nochmals die UST, der "Gewinn" ist dann einmalig & führt dann zum Erlöschen des Gewerbebetriebs.

Mit einer weiteren Buchung gehen die Restwerte dann ins Privatvermögen über. 

dann wird irgendwann mal wohl das Finanzamt kommen & eine Gewinnerzielungsabsicht abstreiten.

Dann würde ich das Gewerbe auch abmelden.

Wenn die Vorsteuern überwiegen, kann man diese im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie UST Erklärung wieder bekommen.

Das macht das Finanzamt aber auch nicht über Jahre mit, irgendwann sollten die Einnahmen auch die Kosten mal übersteigen.

Wie gesagt wurde, könnte man ergänzende Leistungen beantragen, die Arge wird aber auch irgendwann sagen, daß man eine Arbeit als Arbeitnehmer in Vollzeit aufnehmen soll, damit Hartz 4 nicht ständig zahlen muß