ALG II.. Was bedeutet der Ortswechsel?

6 Antworten

Du musst nur erreichbar sein und kurzfristig Termine wahrnehmen können. Du dürftest eben keinen Termin ablehnen etc... mit der Begründung, die Anfahrt wäre aufgrund der momentanen Entfernung (75 km) zu weit o.ä.

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:16

Das mach ich auch nicht. Habe jeden Termin wahrgenommen. Habe immer alle Berwerbungen geschrieben etc. Ok sie waren zwei mal vor der Tür wo ich nicht da war, aber da hätte man mich ja auch auf dem Handy anrufen können, dann wäre ich halt gekommen. Ich muss doch nicht 24 Stunden zu Hause sein... oder doch!? :-D Na ja und jetzt zahlen sie nicht mehr. Das ist doch nicht gerechtfertigt oder? :-(

beangato  19.03.2014, 14:30
@123Sandy123
sie waren zwei mal vor der Tür

Dazu hat das Jibcenter überhaupt kein Recht - Hausbesuche sind nicht erlaubt.

Ich muss doch nicht 24 Stunden zu Hause sein

Natürlich nicht.

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:39
@beangato

Haben sie aber gemacht. Sie haben sogar meine Wohnung angeguckt und haben ALLES kontrolliert.... Ob ich da auch wirklich wohne!! Und haben natürlich festgestellt das ich da wohne, nur halt öfters mal nicht da bin. Tja und nun bekomm ich halt kein Geld mehr... Bin total sauer. Zum Glück hab ich Freunde die mir helfen. Aber was würden jetzt andere machen die alleine sind? Verhungern? Schulden? keine Krankenversicherung? Das ist doch Menschenunwürdig.... Oder??? :-(

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:54
@beangato

Du bist ja cool. Danke... Hätte ich das mal vorher gewusst, hätte ich die gar nicht reingelassen... Und die haben auch noch voll den Terror gemacht und morgens um 7 Uhr sturm geschellt... Und das ist jetzt kein Märchen was ich erzähle, das ist alles wahr. Ich find das so heftig was die mit den hilfebedürftigen Menschen machen. Das ist doch nicht ok, ich habe vorhin gelesen das 2007 ein Junge in Speyer verhungert ist da sie ihm keine Leistungen gezahlt haben und die Mutter mit der er zusammen gelebt hat ist unterernährt ins Krankenhaus gekommen. Das ist doch krank...!!!

DFgen  20.03.2014, 06:48
@123Sandy123

Diese Menschen würden ggf. Lebensmittelgutscheine erhalten und bei Verlust der Wohnung in ein Frauen-/ Männerwohnheim ziehen ....

123Sandy123 
Fragesteller
 20.03.2014, 17:41
@DFgen

Oder verhungern, so wie der Junge 2007 aus Speyer.........

Lass dich am besten mal von einer Sozialberatung o.ä. beraten. Als ich damals (leider) für ein paar Monate ALG 2 bekommen hatte, musste ich direkt in ein "Neukundenseminar". Da hatten wir dieses Thema und keiner konnte uns das konkret beantworten. Die Regelung ist wohl so, dass man sich nur so weit entfernen darf, dass man jederzeit zu einem Termin im Jobcenter erscheinen kann. Das ist natürlich reichlich unpräzise und uns wurde damals geraten, idealerweise vorher mit dem eigenen "Betreuer" zu sprechen und/oder bei einer Sozialberatung zu fragen.

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:10

Ja diese Definition habe ich auch gelesen und du hast vollkommen Recht, sie ist einfach komplett unpräzise. Für mich stellen 75 km keine Entfernung da, bekomme ich einen Anruf bin ich in einer Stunde im Amt, da ich ein Auto habe. Daher verstehe ich das Problem nicht. Das Problem ist das die jetzt meckern, da sie meine Kontoauszüge gesehen haben, wo logischerweise der Ort öfters aufgeführt wurde... Jetzt zahlen sie mir seit einem Monat kein Geld mehr ohne Angabe eines Grundes und vertrösten mich immer und sagen ich soll den nächsten Tag anrufen und so, das geht doch gar nicht oder? Gibt es da irgendwelche Rechte, Paragraphen etc. auf die man sich beziehen kann? Das ist doch echt nicht ok....

beangato  19.03.2014, 14:35
@123Sandy123

Nimm Dir am besten einen Anwalt (10 Euro Beratungsschein).

Gibt es da irgendwelche Rechte, Paragraphen etc. auf die man sich beziehen kann?

Ja.

"Erreichbarkeit

Erreichbar zu sein heißt lt. EAO, dass der Arbeitslose sicherzustellen hat, daß er für das Jobcenter persönlich an jedem Werktag unter seiner Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreicht werden und diese so zur Kenntnis nehmen kann, dass er am darauffolgenden Werktag entsprechen darauf reagieren (z.B. einer Meldung oder Vorstellung Folge leisten) kann.

Der räumliche Bereich, in welchem dem Leistungsbezieher das möglich ist, wird zeit- und ortsnaher Bereich genannt.

Lt. EAO ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden (Sonn- bzw. Feier-) Tag zur Kenntnis nehmen kann."

http://hartz.info/?topic=22.0

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 15:03
@beangato

Also es ist so, dass meine Oma unter mir wohnt und sie theoretisch meine Post jeden Tag öffnen kann wenn ich mal nicht zu Hause bin. Demnach bekomme ich immer meine Post auch wenn ich mal 75 km entfernt bin. Des Weiteren wäre ich in einer Stunde da wenn sie mich sprechen wollen. Demnach würde ich doch die Voraussetzungen erfüllen oder nicht???

Ich find das aber auch total bescheuert. Die Post die ins Haus kommt sind doch Stellenausschreibungen und diese Stellenausschreibungen kriegt man eh bei der Jobbörse... :-D Ich glaube die brauchen einfach nur diese Regeln, damit sie den Leuten kein Geld zahlen müssen...

Deine Erreichbarkeit muss nur sicher gestellt sein !

Wenn das Jobcenter also deine Telefonnummer hat und dich anrufen würde,müsstest du in einer angemessenen Zeit ( 2 - 2,5 Stunden ) einen Termin oder ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen können,das reicht aus.

Besuche von Außendienstmitarbeitern des Jobcenters sind vorher anzukündigen,machen sie das nicht,haben sie schlechte Karten wenn sie dich nicht erreichen,außerdem müsstest du sie auch dann nicht in die Wohnung lassen.

Solange du also diese Zeitvorgaben einhalten kannst,können sie dir nichts.

Du musst aber dabei auch beachten,das diese Zeiten von deinem Wohnsitz aus gelten und das ein Vorstellungsgespräch auch mal in der entgegengesetzten Richtung stattfinden könnte,dann könnte es mit der Zeit etwas eng werden.

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 16:36

Hallo Isomatte!

Vielen Dank für die Antwort. :-)

Woher weißt du das so genau mit den 2-2,5 Stunden? Steht das irgendwo??

isomatte  19.03.2014, 18:22
@123Sandy123

Gib einfach mal im Internet ein ,, Ortsabwesenheit was ist zu beachten " da kannst du es nachlesen,steht da als PDF !

Die Zeit gilt allerdings für Hin und Rückweg,das hatte ich nicht mehr richtig im Hirn.

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 22:00
@isomatte

Vielen Vielen Dank das brauchte ich jetzt. Jetzt können sie mir gar nix mehr und ich habe das Recht auf meiner Seite.

Dankeschöööön :-)

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 22:38
@123Sandy123

Oh ich hab grad gelesen das dieses Gesetz besagt, dass die ARGE eine Arbeit zumuten kann die 2,5 Std entfernt sein kann (also Hin und Zurück).

Bei mir geht es ja darum, dass ich meinen Wohnsitz regelmäßig verlasse, um meine Freunde zu besuchen und zu einem Ort fahren muss der 75km weit weg ist (dies entspricht ca 2.Std Fahrtzeit Hin und zurück).

Fällt das dann überhaupt noch damit rein???

isomatte  20.03.2014, 07:17
@123Sandy123

Da hast du nicht das richtige gesucht bzw.gefunden !

Die Ortsabwesenheit im Nahbereich hat mit der Zumutbarkeit einer Arbeitsstelle nichts zu tun.

Das sind zwei verschiedene Dinge !

Es ist dir zuzumuten,eine Arbeitsstelle bzw.einen Vermittlungsvorschlag des Jobcenters anzunehmen,wenn du die Arbeitsstelle innerhalb von bis zu 2,5 Stunden ( Hin und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ) pro Tag erreichen kannst.

Bei der Ortsabwesenheit im Nahbereich musst du nur einmal täglich deine Post persönlich einsehen können. Wenn du natürlich jemanden hast,der zeitnah deine Post öffnen kann,wenn es vom Jobcenter kommt und dir somit einen dringenden Termin mitteilen kann,reicht das aus,sie müssen ja auch nicht alles wissen.

Wichtig ist nur,das du dich von deinem gemeldeten Wohnsitz nur so weit entfernst,das du sagen wir mal innerhalb 1 Stunde ( einfache Strecke,angegeben sind 75 Minuten ) in deinem zuständigen Jobcenter melden kannst oder ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen kannst,das dir telefonisch durch das Jobcenter mitgeteilt wird.

Kannst du das gewährleisten,kann dir keiner was !

Wenn du dich allerdings durch Stau oder Verspätung deines Verkehrsmittels nicht rechtzeitig melden kannst,ist das dein Problem,das wird nicht als Argument akzeptiert.

Hallo, wenn du da häufiger bist als zu hause , dann können

die schon etwas dagegen sagen, denn du musst ja erreichbar sein,

und dich von deinem Wohnort aus um Arbeit bemühen.

Bist du öfters in dem Ort als daheim, würden sie wegen der Zuständigkeit

deine Leistungen die du erhälst sanktionieren.

Kannst alles nachlesen(Merkblatt SGB ).Hast ja auch unterschrieben.

pw

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:13

Danke für die Antwort :-)

Also ich bin immer erreichbar wenn sie mich sprechen wollen, erscheine zu jedem Termin, bin Akademikerin und schreibe im Monat 12 Bewerbungen....

So viel dazu, das heißt doch das das nicht gerechtfertigt ist oder?? :-(

Ich mein die können mich doch nicht einsperren... Das ist doch nicht ok oder???

peterwuschel  19.03.2014, 14:39
@123Sandy123

Wenn Du Deinen Pflichten nachkommst , was sollte dann dagegen

sprechen, sehe ich auch keinen Sinn darin.Anders wäre es wenn Du

untätig wärest.Woher erfahren die den überhaupt wo Du Dich aufhälst?

Muss ja irgendeine Quelle geben , wo sie die Info herhaben.

Okay ist das nicht , was die da veranstalten.

VG pw

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 14:48
@peterwuschel

ich wollte neues Geld beantragen und musste die Kontoauszüge von den letzten drei Monaten vorlegen. Na ja und da ich halt öfters in dem Ort eingekauft habe wo meine Freunde wohnen haben sie sich gewundert und meinten ich müsste JEDEN Ortswechsel anmelden und dürfte maximal 21 Tage im Jahr meinen Wohnort verlassen. Das ist jetzt das Problem und laut Gesetz ist es wohl so, dass wenn man seinen Wohnort OHNE Erlaubnis verlässt man KEIN Geld mehr bekommt. Das hab ich selbst nach gelesen... Das ist so heftig... Bei unerlaubten Ortswechsel kriegt man gar kein Geld auch wenn man 1000 Bewerbungen schreibt und sich bemüht. Wenn man aber keine Bewerbungen schreibt und den ganzen Tag vorm Fernseher sitzt kriegt man grad mal 30 % weniger Geld. Das ist doch alles total unlogisch.... Und für mich ist das kein Ortswechsel wenn ich 75 km zu meinen Freunden fahre...

petrapetra64  19.03.2014, 15:25
@123Sandy123

Das mit dem Ortswechsel stimmt schon so, betrifft aber nicht das reine Verlassen der Wohnung, sondern laengere Abwesenheit, wo es einem dann eben nicht moeglich ist, spontan eine Bewerbung zu schreiben, ein Vorstellungsgespraech zu fuehren usw. Das stammt ja auch noch aus Zeiten ohne Handy, diese Regelung, da war eben die taegliche Postzustellung wichtig und ausschlaggebend. Wer nicht verfuegbar fuer Arbeitsaufnahme oder Training oder so ist, der erhaelt kein Geld, muss sich eben abmelden und geht nur 21 Tage (was man so ueblicherweise als Urlaub bezeichnet).

Ist ja aber bei dir nicht der Fall, du kannst ja am naechsten Tag antreten, egal wo, wenn es notwendig ist. Und ob du nun den ganzen Tag im Wald rumlaeufst, bei der Freundin zwei Blocks weiter rumhaengst oder eben 75 km weiter entfernt, so lange du taeglich deine Briefkasten leerst, deinen AB abhoerst und in der Lage bist, notfalls auch am naechsten Tag zu erscheinen, sollte es kein Problem darstellen bezueglich verfuegbarkeit. 75 km hast du in 90 Minuten zurueckgelegt und das brauchen andere schon im Bad zum fertig machen.

Leg Widerspruch gegen die Ablehnungsbescheide ein und bleibe hart.

peterwuschel  19.03.2014, 15:31
@123Sandy123

Na , dann verhalte Dich so , wenn Du dahin fährst und einkaufen tust,

es halt nicht mehr mit Karte bezahlst.

Gegen die Logik , wenn es denn eine sein sollte ,wie die Menschen einordnen,

trotz ersichtbaren Bemühungen, kann man eh nichts ändern.

Einfach pro forma so verhalten , wie sie es wollen.

Die haben das "Recht" auf Ihrer Seite.

VG pw

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 15:34
@petrapetra64

Da hast du Recht das ist genau mein reden... Genau das hab ich auch gesagt. 90 Minuten brauch ich schon normalerweise zum Fertig machen. Ob ich diese Zeit jetzt im Bad oder im Auto verbringe, kann denen doch egal sein. Ich bin die ganze Zeit kooperativ gewesen und die finden jetzt EINE Sache und stellen die GANZE Zahlung ein, ohne Angabe eines Grundes. Das ist echt ne Frechheit. Wie wäre es denn wenn ich da beispielsweise mal ne Nacht schlafe und nächsten Tag nach Hause fahre? Selbst dann bin ich doch in der Lage den Briefkasten jeden Tag zu leeren oder??? Ich komm mir hier schon vor wie im Knast :-(

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 15:38
@peterwuschel

Und was ist wenn die wieder vor der Tür stehen und ich nicht da bin?? Dann denken die ja wieder das ich weiter weg gefahren bin.... Und wenn sie mich anrufen und ich sage das ich in zwei Stunden wieder da bin wissen die doch direkt bescheid... Das ist voll der schreckliche Kreislauf.... Ich hab keine Lust mich einsperren zu lassen... Meine Freunde sind nun mal weiter weg... Ich kann doch jetzt nicht wegen denen meine sozialen Kontakte komplett vernachlässigen und die Tür nicht mehr verlassen...

peterwuschel  19.03.2014, 16:07
@123Sandy123

Da sollen die halt mit Dir einen Termin ausmachen, denn die können nicht von Dir verlangen,immer zu hause zu sein , wenn es denen grade einfällt ;Dich aufzusuchen. Deine verpflichtungen kommst Du ja nach m und wnn die mit Sanktionen kommen, da gibt es immer noch eine übergeordnete Instanz , mit der man das abklären kann. Sollen die sich erst mal um die Drückeberger bemühen,die wirklich alles schleifen lassen.Bloß das kann man denen ja nicht verklickern,weil die der meinung sind, ihren Job 1000% erledigen.

Vg pw

123Sandy123 
Fragesteller
 19.03.2014, 16:32
@peterwuschel

Ich habe denen auch gesagt das sie Druck bei Leuten machen sollten, die keine Bewerbungen schreiben, die sich nicht bemühen und die einfach nur das Geld haben wollen.
Anstatt mir so auf die Füße zu treten. Ich bin echt ein Mensch der alles tut um Arbeit zu kriegen, aber mir wird so ein Druck gemacht... Aber du hast schon recht, das kann man denen zwar sagen, aber die nehmen sich davon nix an. Wahrscheinlich liegt es daran das sie bei solchen Leuten Schiss haben vor der Tür zu stehen :-D

Ich würde ihnen aber zutrauen ab und zu Stichproben zu machen um zu gucken ob ich zu Hause bin. Die sind so, die tun leider alles dafür das sie kein Geld mehr bezahlen müssen und jetzt laufe ich schon seit einem Monat hinter meinem Geld her obwohl der Antrag schon 2 Monate da ist.

peterwuschel  19.03.2014, 16:54
@123Sandy123

Dann musst du auch ein bisschen Druck ausüben,dass müssen die ja auch begründen, wenn die Dir Dein Geld nicht überweisen, da Du ja auch von etwas leben musst , von Miete und den anfallenden anderen Kosten ganz zu schweigen.Dann gehe dahin, und frage was Sache ist,und wann du mit der Zahlung rechnen kannst.Bestehe auf einen Vorschuss, denn wenn du mittellos bist, haben die dafür Sorge zu tragen , dass Du zumindest einen Vorschuss auf das ausstehende Geld bekommst. Vg pw

Urknall  20.03.2014, 06:45
@123Sandy123

Und nun mal das was eigentlich auf ein Merkblatt zum Thema ALG II gehören würde. ;)

Finger weg von Kartenzahlung im ALG II Bezug, nur noch das Nötigste übers Konto, den Rest grundsätzlich bar, deren sozialneidischen Gehirnwindungen kommen noch auf ganz andere Ideen beim Lesen von Kontoauszügen.

Und noch eines, keine Eingliederungsvereinbarung mehr unterschreiben, hast Du erst unterschrieben, kannst Du nichts mehr dagegen unternehmen, sollen das Ding eben wenn es ihnen wichtig ist als Verwaltungsakt erlassen, gegen den kann man aber immerhin juristisch vorgehen wenn er nicht gesetzeskonform ist.

Zu Terminen niemals alleine, immer in Begleitung, diese als Beistand nach $ 13 SGB X vorstellen, hat den Vorteil der SB wird sachlicher, erzählt einem keinen Mist mehr und wenn doch, dann wird der Beistand später vor Gericht zum Zeugen und es wird für das Jobcenter richtig dunkel im Gerichtsaal.

Von wegen jeden Ortswechsel anmelden, Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter, mit Kopie an zuständige Regierungspräsidium und das Landesinnenministerium als Aufsichtsbehörden, danach wird gerudert. ;)

Urknall  20.03.2014, 06:37

BlaBla und Papier, besonders das, auf dem Merkblätter zum SGB II gedruckt werden, ist geduldig.... Wer alles glaubt, was auf solchen behördlich organisierten Verdummungsblättern steht, der öffnet wahrscheinlich auch noch E-Mail Anhängen von dubiosen Anwälten mit Viren im Anhang.

Solange ich an jedem Werktag, gewährleisten kann einmal am Tag meinen Briefkasten zu leeren, halte ich mich die restliche Zeit genau dort auf, wo es mir gefällt und nicht wo mich so ein Witzbold vom Jobcenter gerne wissen möchte.

Alles andere ist staatliche Propaganda und hält vor keinem Sozialgericht Deutschands stand, außer vielleicht in Bayern und Sachsen, das hat aber andere Gründe.

Falls Du deinen Wohnort länger als einen Tag verlassen willst, brauchst Du dazu die Erlaubnis der ARGE. (Du musst z.B. auch jeden Tag persönlich deinen Briefkasten auf Post von der ARGE kontrollieren.) ==> steht alles in der von dir unterschriebenen Vereinbarung zur Mitwirkung.