Frage zu Behinderungsgrad, Frührente, Rechte und Ansprüche zb Finanziell?

7 Antworten

wende dich am besten an den VDK

http://www.vdk.de/deutschland/

  • Du sollstest Deine Schwerbehinderung anerkennen lassen
  • Dein Arbeitgeber kann Dich dann nicht so einfach kündigen, es gibt auch unterstützungen für z.B. Einrichtung eines Home-Office etc.
  • wenn Du tatsächlich krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst und verrentet wirst, hast Du selbstverständlich Anspruch auf Grundsicherung

Für einen Schwerbehindertenausweis braucht man mindestens 50% Behinderung, ob du das jetzt schon hast, können nur die Ärzte feststellen. Hashimoto (habe ich selber!) kommen im Laufe !!der Jahre Begleiterkrankungen ev hinzu. Man kann damit aber gut auskommen, es sollten einige Dinge beachtet werden, zB Jodhaltige Produkte meiden. MS entwickelt sich auch unterschiedlich und gibt es auch in unterschiedlichen Formen und Schweregrad, es muss nicht gleich heißen das du Frührentner wirst. Es kommt sehr auf deine eigene Einstellung zu den Krankheiten an!!! Wenn du jetzt in Selbstmitleid verfällst ist alles verloren. Es kommt auch darauf an was du beruflich machst, sprich erst mit deinen Ärzten ob du diesen Beruf noch ausüben kannst oder das Gespräch mit deinen Chef suchen solltest. Unter Umständen folgt dann die Kündigung. Ist aber eine Schwerbehinderung festgestellt, sind andere Kündigungsgrunde und Zeiten festgelegt. Ansonsten bekommst du Erwerbsunfähigkeitsrente, wird das vom Sozialamt auf Hartz IV aufgestockt und die Rentenkasse ist für Weiterbildungen uä veranrwortlich.

Hallo. Ersteinmal zur Behinderung: Bei MS und deinen anderen Erkrankungen bekommst du ganz sicher einen Behindertenausweis plus Buchstaben. Wieviel %, kann ich nicht sagen, dass musst du abwarten wie das entschieden wird. Bei 80% plus den Buchstaben G für Gehbehinderung, darfst du kostenlos quer durch Deutschland mit Bus und Bahn fahren. Es hat steuerliche Vorteile. Ermäßigungen bei Eintritten ZB Konzert usw. Autosteuern brauchst du nicht zu zahlen. Bekommst du noch das B dazu, darf eine Begleitperson ebenfalls kostenfrei mit dir fahren. Hast du die beiden Buchstaben, kannst du bei den neuen TV Gebühren einen Antrag stellen und dann brauchst du nur die Hälfte der Gebühren bezahlen. Arbeitmäßig: Keine Schichten mehr, kein Akkord, 6 Tage mehr urlaub im Jahr und nicht si einfach dich zu kündigen. Du siehst, das lohnt sich.

Nun Grundsicherung. Jedem steht die Grundsicherung zu. Solltest du nicht mehr Arbeiten können und dein Rente wäre unter dem Satz eines Harz 4 Empfäners, bekommst du die Differrenz vom Sozialamt dazu. Beachten musst du, wie lange es dir noch gut geht da MS in Schüben kommt und du vielelicht eines Tages im Rollstuhl sitzen musst. Mit dem Sehen, dass kennst du sicher. Viele MS Kranke schulen auch um. Es gibt auch Berufsförderungswerke in denen man eine Umschulung absolvieren kann. Man wohnt dort und wird dort ausgebildet. Das bezahlt alles das Arbeitsamt plus Geld zum Leben.

Dazu wende dich direkt ans Arbeitsamt. Nur so schnell geht da sleider nicht. Man muss erst einma arbeitslos sein und es war bisher so, dass man 1 Jahr arbeitslos sein musste. (Kann sich aber geändert haben) Einfach mal nach fragen. So lange du aber noch tätig bist auch mal mit deinem Chef sprechen, ob er dich woanders einsetzen kann. PS: Die meisten Betroffenen mit MS Laufen ihr Leben lang bekommen KG und andere Verordnungen damit es so bleibt. Stelle erst einmal einen Antrag auf den Behindertenausweis. Rede mit deinem Chef wenn du einen bekommst. Denke dann weiter ob du eine Umschulung in Betracht ziehst oder ob dir dein Chef einen anderen Arbeitsplatz anbietet. Wenn ja, dann gehe zur Berufsberatung. Aber wie gesagt dafür muss man arbeitslos sein.

Viel Glück. medimax

Wenn du heute erwerbsunfähig würdest, würde die Erwerbsminderungsrente so gerechnet, als ob du bis zum 60- Lebensjahr mit dem gleichen Durchschnitt, wie bisher gearbeitet hättest. Voraussetzung dafür ist, dass du in den letzten 36 Monaten versicherungspflichtig warst. Dazu zählen auch Zeiten des Krankengeldbezugs und AlG 1.

Wende dich an den VDK oder einen anderen Sozialdienst. Falls du nicht mehr arbeiten kannst, greift die Erwerbsunfähigkeitsrente. Liegt sie unter Harz 4 wird sie bis zu diesem Satz aufgestockt. EU-Rente wird i.d.R. auch nur vorrübergehend gewährt, denn es ist durchaus möglich, nach entsprechender Therapie, wieder arbeitsfähig zu werden. Gute Besserung.