Schwanger nach Refendariat Lehramt?

Elli113  10.03.2022, 11:29

Was ist nach dem Referendariat passiert? Erfolgte die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe? Angestellte im öffentlichen Dienst? Befristet/unbefristet? Arbeitslos?

Bracket485 
Fragesteller
 10.03.2022, 13:32

Oh also die Frage war tatsächlich rein Hypthetisch. Ich wollte mir ein Bild über die Möglichkeiten der Vereinbarung zwischen fertigem Studium& Kinderplanung machen.

4 Antworten

Es gibt verschiedene Variationen, was nach dem Referendariat passiert, deswegen ein kurzer Überblick:

  • Übernahme in ein Beamtenverhältnis (auf Probe): Weiterzahlung der Bezüge bis zum Beginn der Elternzeit. Danach gibts Elterngeld, basierend auf dem Durchschnittsnettogehalt der letzten 12 Monate vor Geburt. Je weniger Zeit seit Abschluss des Referendariats vergangen ist, umso weniger Elterngeld gibt es. Elterngeld gibt es für 12 Monate oder für 24 Monate - dann aber nur die Hälfte des eigentlichen Betrages.
  • unbefristet angestellt: Dann gibt es während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld sowie analog zum Beamtenverhältnis Elterngeld
  • befristet angestellt: Mutterschaftsgeld und Elterngeld analog zur unbefristeten Beschäftigung, ABER: das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitraum, auch wenn dieser in der Elternzeit liegt. Eine Schwangerschaft verlängert nicht die Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrages.
  • Arbeitslos: Da man als Referendar verbeamtet ist, gibt es kein ALG 1 und man fällt in Hartz4 - aber Anspruch auf Elterngeld gibt es trotzdem. Auch hier errechnet sich das Elterngeld aus dem Durchschnittsnetto der letzten zwölf Monate vor Geburt, aber es sind mindestens 300€

Zusätzlich gibt es 219€ Kindergeld.

In Bayern gibt es auch noch Familien- und Krippengeld, aber ob es etwas vergleichbares in Thüringen gibt, weiß ich nicht.

In den meisten Bundesländern ist man als Referendar Beamter auf Widerruf.

So zahlt man keine Arbeitslosenversicherung und würde direkt in Hartz 4 fallen.

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld

ansonsten gibt es auch noch einen Vater der Unterhalt zahlen muss

ALG2 / Elterngeld / Mutterschaftsgeld sind nur 13 Euro am Tag und diese bekommst du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Ansonsten wenn du keine finanziellen Mittel hast kannst du beim DRK was beantragen für Schwangere ( einmalig ca 600 Euro oder so )

Man sollte sich das gut überlegen wann man ein Kind bekommt. ALG oder ALG2 sind nicht viel Geld..