Was ist eine mitziehende Person?

2 Antworten

Miet(ein)ziehende Personen sind Personen die außer den im Vertrag genannten Hauptmieter in die Wohnung ziehen.

Das können die Kinder, der Lebenspartner, die Schwiegermutter oder eine Pflegeperson sein.

Diese Personen haben dem Vermieter gegenüber keine Verpflichtungen und umgekehrt der Vermieter an sie keine Ansprüche.

Der Begriff Nebenmieter ist im deutschen Mietrecht unbekannt. Ebenso eigentlich auch der Begriff Untermieter. Es gibt nur Mieter. Mieter sind die Personen die als solche im Mietvertrag stehen.

ergo, müssen diese personen an den mieter keinen mietzins entrichten?

@calibra225

Richtig. Dem Vermieter gegenüber sind nur die Personen verpflichtet die als Mieter im Vertrag stehen.

Es gibt einen oder mehrere Hauptmieter und darüber hinaus weitere Personen, die zum Kreis der Bewohner gehören, weil sie Familienangehörige oder Lebenspartner sind. Neben- oder Untermieter wiederum haben einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter.

Die Mitzieher können nicht vom Vermieter separat aus der Wohnung gekündigt werden. Sie haben die gleichen Rechte im Haus wie die der Hauptmieter, teilen sich aber auch die Pflichten (Hausordnung, Reinigungspflichten, Schneeräumen etc.) Vertragspartner ist aber immer nur Hauptmieter. Wird z. B. das Treppenhaus nicht geputzt, kann Hauptmieter nicht sagen, das sollte meine Tochter machen, aber schlampig wie sie ist... Andersrum kann die Tochter aber die Reinigungspflicht übernehmen und andere Mieter können dann nicht behaupten der/die Hauptmieter/in hätte nicht geputzt.

vielen dank für die schnelle antwort ;)

und, für den fall das die mitziehende person keinen Mietvertrag mit dem hauptmieter hatte?

@calibra225

du hast die Erläuterungen von bw² immer noch nicht verstanden. Die mitziehende Person braucht keinen Mietvertrag mit dem Mieter, wenn ihr Status klar definiert ist: Ehefrau, Lebenspartnerin, Sohn oder Tochter, Mutter oder Vater. Der Mieter ist in diesem Falle alleiniger Hauptmieter, der mit dem Vermieter einen MV geschlossen hat.

@calibra225

und, für den fall das die mitziehende person keinen Mietvertrag mit dem hauptmieter hatte?

Mit(ein)ziehende Personen haben i. d. R. keinen Mietvertrag mit dem Hauptmieter bzw. brauchen auch keinen. Es sind Familienmitglieder oder zum Haushalt gehörende Personen.

Worauf willst Du denn eigentlich hinaus? Wenn man klare Antworten erwartet muß man schon klare Fragen stellen.