Was ist eine mitziehende Person?
Was ist eine mitziehende Person? Welche Rechte und Pflichten gehen aus diesem Status hervor? Welche unterschiede gibt es zum Haupt- oder Nebenmieter?
2 Antworten
Miet(ein)ziehende Personen sind Personen die außer den im Vertrag genannten Hauptmieter in die Wohnung ziehen.
Das können die Kinder, der Lebenspartner, die Schwiegermutter oder eine Pflegeperson sein.
Diese Personen haben dem Vermieter gegenüber keine Verpflichtungen und umgekehrt der Vermieter an sie keine Ansprüche.
Der Begriff Nebenmieter ist im deutschen Mietrecht unbekannt. Ebenso eigentlich auch der Begriff Untermieter. Es gibt nur Mieter. Mieter sind die Personen die als solche im Mietvertrag stehen.
Es gibt einen oder mehrere Hauptmieter und darüber hinaus weitere Personen, die zum Kreis der Bewohner gehören, weil sie Familienangehörige oder Lebenspartner sind. Neben- oder Untermieter wiederum haben einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter.
Die Mitzieher können nicht vom Vermieter separat aus der Wohnung gekündigt werden. Sie haben die gleichen Rechte im Haus wie die der Hauptmieter, teilen sich aber auch die Pflichten (Hausordnung, Reinigungspflichten, Schneeräumen etc.) Vertragspartner ist aber immer nur Hauptmieter. Wird z. B. das Treppenhaus nicht geputzt, kann Hauptmieter nicht sagen, das sollte meine Tochter machen, aber schlampig wie sie ist... Andersrum kann die Tochter aber die Reinigungspflicht übernehmen und andere Mieter können dann nicht behaupten der/die Hauptmieter/in hätte nicht geputzt.