Nebenkostenabrechnung Gutschrift im Minusbereich?

14 Antworten

Es ist ungewöhnlich, dass du bereits 7 Tage nach Kalenderjahresende eine BK-Abrechnung des Jahres 2015 von deinem Vermieter erhälst. Bei einer Mietdauer von 2,5 Monaten dürften zwar die BK überschaubar sein, aber eine Prüfung er BK beim Vermieter durch dich scheint hier angebracht zu sein. Sollte die BK-Abrechnung das Jahr 2014 betreffen, wären Nachzahlungsforderungen verfristet - du müsstest nichts nachzahlen - aber eine Gutschrift stünde dir dennoch zu.

Das musst du leider Zahlen... ist ja nicht soviel das geht ja noch.  Das mit der "Gutschrift" ist wahrscheinlich vom Vermieter ein Formblatt was er immer nur ausfüllt.

Oder er nutzt ein Programm welches das so ausdruckt. Wenn man den Betrag durch 12 Monate rechnet hast du monatlich nur etwas über einen 1Euro Zuwenig gezahlt, du könntest mit den Vermieter nun sprechen ob ihr den monatlichen Abschlag etwas erhöht damit du nächstes Jahr nichts zahlen brauchst...

Mir wurde auch mehr für den Müll berechnet. Wie kann das denn sein?
Ich wohne erst seit 2,5 Monaten in der Wohnung und habe mir noch keinen Mülleimer zugelegt. Da meine Oma bisher jede Woche zum einkaufen hier war, hat sie immer alles mitgenommen. Irgendwas stimmt da doch nicht.

@waveboardexpert

Der Müll wird bei euch vermutlich nicht direkt nach Mieter erfasst, sondern nach den Gesamtkosten auf alle Mieter umgelegt. Und selbst wenn es nach Verbrauch geht und jeder Einwurf in die Mülltonne z.B. mit einen Chip registriert wird, wird ein Teil der Kosten (z.B. die Kosten für die reine Bereitstellung der Mülltonne) ebenfalls auf alle Mieter umgelegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob du tatsächlich Müll eingeworfen hast oder nicht.

Das ist wie die Kosten für den Kabelanschluss, den zahlst du auch, auch wenn du nie ferngesehen hast. Oder die Grundgebühr beim Telefon, die wird auch fällig, wenn du nie telefoniert hast.

und dann schon eine Nebenkosten Abrechnung? Kommt die nicht normalerweise erst 1 Jahr nach Einzug?

@Blackrose89

Kommt die nicht normalerweise erst 1 Jahr nach Einzug? 

Nein, binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Wann ein Mieter ein- oder ausgezogen ist spielt dabei keine Rolle.

ah okay :)

Mhhh minus bedeutet meistens, das du es zurück zahlen musst. Ruf deinen Vermieter doch einfach mal an und frag nach :)

Eben erst gesehen: Du wohnst erst seit 2,5 Monaten in der Wohnung?

Schau nochmal ganz genau hin, für welchen Zeitraum die Abrechnung ist. Normalerweise unmöglich für 2015, da die Hausverwaltung oder der Vermieter immer erst die Rechnungen für Energie und Wasser abwarten muss und diese kaum in den ersten Tagen eines Jahres kommen.

Vielleicht steht auch gar nicht Dein Name drauf, sondern der von Deinen Vorgängern. Dann würde Dich das gar nicht betreffen. In dem Fall müßtest Du die Abrechnung zurück geben, denn das Guthaben, wenn es eines ist, stünde Dir nicht zu und wenn es eine Nachzahlungsforderung ist (unwahrscheinlich), müßtest Du das nicht bezahlen.

Wenn es sich nicht um eine professionelle Abrechnungfirma handelt, vermute ich, dass dem Vermieter einfach ein Fehler beim Überschreiben eines vorhandenen PC-Dokumentes (letzte Abrechnung vom Vormieter) unterlaufen ist.

Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass mir das als amateurhafter Privat-Vermieter auch schon mal passiert ist...

Entweder hat er das Wort Guthaben nicht durch das Wort Nachzahlung ersetzt oder er hat vergessen, das Minuszeichen zu löschen.

Da aber nach deiner Kontoverbindung gefragt wird und nicht "mit der Bitte um Überweisung" o.ä. angeführt ist, gehe ich von einer Gutschrift aus.

Spreche doch einfach mal mit deinem Vermieter.

Alles Gute für dich und verprasse den knappen Zwanni nicht sinnlos!