was ist eine festsetzung der umsatzsteuer

5 Antworten

Grundsätzlich funktioniert es bei der Umsatzsteuer etwas anders als bei anderen Steuern:

Je nach Höhe des Umsatzes reicht man Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich, vierteljährlich) beim Finanzamt ein. Diese werden zunächst behandelt "wie eine Festsetzung" d.h. man errechnet sich seine Nachzahlung bzw. Erstattung selbst aus und bezahlt auch nach Abgabe der Voranmeldung von alleine. Eine Voranmeldung ist sozusagen eine Festsetzung der Steuer unter Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn man jetzt die Umsatzsteuerjahreserklärung abgibt, wird diese zunächst ebenfalls wie eine Voranmeldung beahndelt, d.h. man muss einen Nachzahlungsbetrag, den man sich selbst ausgerechnet hat, auch sofort bezahlen, ohne dass Post vom FA kommt. Irgendwann wird dann die Jahreserklärung (meist zusammen mit der Einkommensteuererklärung, der Gewinn- und Verlustrechnung) bearbeitet. Kommt der Bearbeiter hierbei zu einem von Deiner Umsatzsteuererklärung abweichenden Ergebnis, wird ein Umsatzsteuerbescheid erlassen, eine Festsetzung der Umsatzsteuer.

Festsetzung bedeutet quasi das Erlassen des Bescheides, in dem die Steuer "festgesetzt" also berechnet und Dir dann mitgeteilt wird.

Evtl. hast Du bei der Jahreserklärung einen Fehler gemacht?

Falls Du der Meinung bist, die Festsetzung der Umsatzsteuer sei falsch, kannst Du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (3 Werktage nach Bescheiddatum) Einspruch dagegen einlegen.

Umsatzsteuervorauszahlungen werden nicht festgesetzt, Du gibst ja Voranmeldungen ab. Es sei denn, Du gibts keine mehr ab, dann werden Voranmeldungen geschätzt und es wird eine Voranmeldung als Schätzung festgesetzt.

Gut wäre bei Deiner Frage auch gewesen, wenn wir gewusst hätten, um welchen Zeitraum es sich bei der Festsetzung handelt. Vielleicht steht auf der Festsetzung auch was zur Erklärung derselben? Vielleicht mal weiter unten lesen?

Die Festsetzung ist der (abschließende) Bescheid für das vergangene Steuerjahr. Bezahlen musst Du nichts mehr, wenn Du die Nachzahlung schon geleistet hast.

Wenn Du Dauerfristverlängerung beantragt hast, kann es sein, dass die Höhe der Vorauszahlung angepasst wurde; das müsste aber aus dem Bescheid (bzw. einem gesonderten Schreiben) hervorgehen.

"kann es sein, dass die Höhe der Vorauszahlung angepasst wurde"

Es geht doch um UMSATZSTEUER, nicht um Einkommensteuer.

Wenn eine jährliche UST-Erklärung gemacht ist, dann ergibt sich ein Bescheid mit USt-festsetzung. Was ich nicht verstehe : warum muss er viel nachzahlen? Ist es ein 1/11 (Sondervorauszahlung)? Oder monatliche Vorauszahlungen waren falsch berechnet? Unklar! Ich würde doch mal Finanzamt anrufen. mit Gruß

Hast Du bisher nur Voranmeldungen für das vergangene Jahr abgegeben, oder auch noch die abschließende Umsatzsteuererklärung?

.

Klingt irgendwie seltsam.

Ruf mal beim FA an oder geh mal hin. ...

..."eine Festsetzung" : für welchen Zeitraum denn?

ich habe eine abrechnung bekommen, kleine nachzahlung die mir klar war durch umsatzst.voranmeldung, zehn tage darauf kahm eine festsetzung in fast doppelter höhe als die abrechnung war. wurde auch aufgefordert die festsetzung zu zahlen.

@Irrm1

Das ist eher ungewöhnlich. Die Abrechnung über Umsatzsteuer ist klar, daß ist die Zusammenfassung der Umsatzsteuervoranmeldungen zzgl. evtl. Änderungen beim Jahresabschluss. Aber den Festsetzungbescheid verstehe ich nicht. Hast Du evtl. eine Umsatzsteuervoranmeldung nicht gezahlt oder eine korrigiert? Schreibe mal ein bißchen ausführlicher, sonst kann ich Dir da nicht helfen.

Das ist eine Bestätigung.

wie bestätigung ich soll nochmal bezahlen

@Irrm1

Eine Bestätigung der Vorgänge des letzten Erklärungszeitraums; keine Aktion notwendig, es sei denn, drunter steht eine Zahlungsaufforderung.