Kostenfestsetzungsbeschluss an wen zahlen

3 Antworten

Wie im VERGLEICH formuliert, an den KLÄGER!!!

Dazu, falls nicht vorhanden, die Konodaten anfordern. Über den Anwalt würde evtl. eine weitere Gebühr verursachen.

Also, Kontodaten mitteilen lassen, bitte schriftlich anfordern und dann zahlen.

Nein, an den Prozessbevollmächtigten!!!!

den durch den Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Betrag kannst du problemlos an den Anwalt überweisen. Je nachdem wie der Kläger dort die Kosten gezahlt hat, verrechnet er es oder überweist es als Fremdgeld an den Kläger.

Das ist auch die übliche Vorgehensweise. Geld grundsätzlich an den Prozessbevollmächtigten. Dieser hat auch den Titel bei sich!

Und wenn du gezahlt hast, lass dir bitte den entwerteten Kostenfestetzungsbeschluss übersenden

an die Rechtsvertretung = Anwalt