Kostenfestsetzungsbeschluss an wen zahlen
Guten Tag,
folgende Situation:
Der Kläger A (vertreten durch einen Anwalt) klagte zivilrechtlich gegen den Beklagten B.
Letztendlich wurde auf raten des Gerichts ein Vergleich geschlossen, der Betrag wurde bereits an den Anwalt von A entrichtet. Nun liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss vor, nach dem dem Kläger A ein Betrag zusteht.
An wen muss der Beklagte B den Betrag zahlen? In dem Schreiben steht fettgedruckt "An den Kläger", von diesem liegt jedoch keine Kontodaten vor, lediglich von seinem Rechtsanwalt.
Wie sollte der Beklagte B verfahren, Summe an den RA zahlen oder warten bis die Kontodaten des Klägers vorliegen, oder selbst danach Fragen?
Grüße, Gates
3 Antworten
Wie im VERGLEICH formuliert, an den KLÄGER!!!
Dazu, falls nicht vorhanden, die Konodaten anfordern. Über den Anwalt würde evtl. eine weitere Gebühr verursachen.
Also, Kontodaten mitteilen lassen, bitte schriftlich anfordern und dann zahlen.
Nein, an den Prozessbevollmächtigten!!!!
den durch den Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Betrag kannst du problemlos an den Anwalt überweisen. Je nachdem wie der Kläger dort die Kosten gezahlt hat, verrechnet er es oder überweist es als Fremdgeld an den Kläger.
Das ist auch die übliche Vorgehensweise. Geld grundsätzlich an den Prozessbevollmächtigten. Dieser hat auch den Titel bei sich!
Und wenn du gezahlt hast, lass dir bitte den entwerteten Kostenfestetzungsbeschluss übersenden
an die Rechtsvertretung = Anwalt