Muss ein Richter einen Vergleich vorschlagen?
Hallo,
es geht um eine Räumungsklage gegen mich wegen Eigenbedarf. Ich wollte ausziehen aus der betreffenden Wohnung, kam aber nicht schnell genug raus, weil die Wohnungsnot krass ist. Zum Zeitpunkt, als die Räumungsklage vor Gericht ging, war ich ausgezogen. Der Richter hat aber gar keinen Vergleich versucht.
Ich hatte keinen Anwalt, weil es in der Stadt, wo ich wohne, sauschwer ist, einen Anwalt für Mietrecht zu finden, der einen auf Basis von Prozesskostenhilfe verteidigt. Bekanntlich kriegen die Anwälte nur dann Geld, wenn die Verteidigung Aussicht auf Erfolg hat.
Dass der Richter in der Verhandlung keinen Vergleich vorgeschlagen hat, fiel mir dann erst auf, als das Urteil kam, wobei ich verloren habe.
Ist § 278 ZPO dahingehend zu interpretieren, dass ein Richter verpflichtet ist, einen Vergleichsvorschlag zu machen?
Wenn ja, lässt sich das für die Berufung verwerten?
Oder kann man sogar Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen?
Viele Grüße, Skorpion
2 Antworten
Das Gericht soll in der Güteverhandlung eine Einigung der Parteien anstreben. Es muss aber keinen Vergleich in der Hinsicht vorschlagen.
Vielleicht hat der Vermieter sich so verhalten, dass der Richter ihm Ansehen könnte, dass er sich nicht einigen möchte, und deshalb auf einen Einigungsversuch verzichtet.
Nur am Rande: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist für Fristversäumnisse, gegen ein Urteil kannst du nur Berufung einlegen.
normalerweise bilden Richter Staatsanwaltschaft und ggf Anwälte das Urteil.
Wenn die Anwälte aber keinen Vergleich vorgeschlagen hatten und ihre Klienten bei Befragungen dies nicht geäussert, kann Richter davon ausgehen dass kein Vergleich erwünscht wurde
Staatsanwalt ist kein Anwalt ?
Gleich kriege ich einen Hustenanfall!
Nein, ein Staatsanwalt ist kein Anwalt, ebenso wenig wie Sabine keine Biene ist. Beides klingt nur ähnlich.
Und Staatsanwälte haben in Zivilverfahren nix zu suchen.
Die Antwort ist einfach vollkommen falsch.
Bist du Jurist? Deine Antwort ist nämlich in dem Teil ganz sicher unzutreffend, dass Anwälte definitiv kein Urteil bilden. Vielleicht schreibt ja noch jemand etwas dazu.