12 Antworten

Hallo, Du hast dieses Urteil leider falsch interpretiert. Das trifft nur auf Schäden zu, die bei Anlieferung durch das Möbelhaus entstehen. Man hat hier aber eine Negativ-Klausel gegen den Verbraucher verwendet.

Wenn Du das Möbel abholst und in Dein (gemietetes) Auto verlädts, ist ab diesem Zeitpunkt die Gefahrtragung auf Dich übergegangen. Es ist also ein klassischer Eigenschaden, den Du auch voll und ganz alleine übernehmen/bezahlen darfst.

Nein , den Schaden habt ihr verursacht und nicht das Möbelhaus. !

Der Link ist aber nicht für Selbstabholer gedacht! Bei Selbstabholung kannst du keinen Schadensersatz verlangen!

Hallo hiasto,

dieses Urteil bezieh sich nur auf den Umstand, dass sich der Kunde die im Möbelhaus bestellten Möbel nach Hause liefern lässt.

Dann ist auch noch entscheidend, wer den Transport durchführt - sind es Mitarbeiter des Möbelhauses, dann haftet das Möbelhaus für auftretende Schäden. Ist es hingegen eine externe Spedititon, dann haftet diese.

Wenn du aber deine Möbel bei IKEA abholst und beim Transport ein Riss in den Stoff der Couch kommt, dann haftest du selbst dafür, da ab der Kasse die Couch in dein Eigentum übergeht und ab dem Moment bist du dann dafür verantwortlich.

Wenn dann der Riss in den Stoff kommt, musst du die Reparatur selbst bezahlen!

Liebe Grüße

ichausstuggi

hiasto 
Fragesteller
 18.07.2012, 22:40

Kann ich das bei der Garantie geltend machen? Oder geht das auch nicht :/

em1990  18.07.2012, 22:47
@hiasto

Nein, da es sich um Selbstverschulden handelt und nicht um z.B. einen Produktionsfehler.

ichausstuggi  18.07.2012, 23:58
@hiasto

@hiastro:

Nein, denn das ist ja kein Fehler, der produktionsseitig vorhanden war! Also kannst du darauf keine Garantieansprüche stellen und musst den Schaden selbst bezahlen!

bei einer Selbstabholung [...] beim Transport des Sofas Schäden [...] zahlt diese dann das Geschäft?

Natürlich nicht - wenn du die Eier nach der Supermarktkasse fallen läßt, bekommst du auch keine neuen :-O

Mit Ausnahme des Möbelhauses IKEA, das eine sehr kulante (!) Rücknahmeregelung bietet und für den Fall einer Transportversicherung eines vom Möbelhaus gestellten Miettransporters hättest du den Schaden selbst zu tragen.

Der Verkäufer allerdings in keinem Fall, da grds. mit sachmängelfreier Übergabe der Vertrag als erfüllt erfüllt gilt: Bei eigener Lieferung ab Bordsteinkante deines Grundstücks bzw. erster abschließbarer Tür, bei Selbstabholung ab Rampe Warenausgabe, bei Versand ab Übergabe an den Spediteur.

Eine Sachmängelhaftung für danach entstandene Schäden scheidet nach § 434 BGB demnach aus. Und eine Herstellergarantie greift ebensowenig bei Selbstverschulden.

G imager761