Ummeldung eines Kleinunternehmens/Selbstständige Tätigkeit mit/ohne Ummeldung
Hallo, da ich in nächster zeit von Bayreuth nach Berlin-Wedding ziehe und in Bayreuth selbstständige Sprachdozentin war (als Kleinunternehmerin) und dies auch in Berlin fortführen möchte, wollte ich fragen, ob es möglich ist, sein Kleinunternehmen sozusagen "umzumelden" oder muss ich das Kleinunternehmen dann nochmals neu anmelden (mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)? Soweit ich weiß, ändert sich die Steuernummer ja nicht mehr, oder? Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich, um in Berlin als selbstständige Sprachdozentin zu arbeiten, dort auch schon beim Bürgeramt gemeldet sein muss bzw. ob ich zunächst in Berlin selbstständig arbeiten/unterrichten kann, ohne in der Stadt wohnhaft gemeldet zu sein. Könnt ihr mir weiterhelfen?
3 Antworten
Das Unternehmen zieht mir dir um - neue Anschrift, anderes Finanzamt zuständig, Änderung im Gewerberegister (das weiß ich aber nicht genau). Du kannst sicher auch schon vor dem Umzug deines Unternehmens in Berlin tätig sein -- was spricht dagegen? Du hast doch keine örtliche begrenzte Tätigkeitserlaubnis, oder?
Ich konnte eben nirgends herausfinden, ob man ohne Ummeldung auch an einem anderen Ort tätig sein kann, also vielen Dank für die Antwort. :)
Im Gewerberegister bin ich nicht drin, ein Kleinunternehmen benötigt ja keinen Gewerbeschein, soweit ich weiß...
Dein Gewerbe musst du natürlich an deinem jeweiligen Wohnort anmelden. Es ist ja auch das dortige Finanzamt für dich zuständig
Die Steuernummer wird sich ändern, sobald du dein Gewerbe in Berlin umgemeldet hast. Im Normalfall wirst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht noch einmal abgeben müssen, da die Daten komplett an das neu zuständige Finanzamt übergeben werden.
Leider kommt es immer wieder zu Verwechslungen in diesem Nummernwirrwarr ;). Deine persönliche ID Nummer wird irgendwann deine Steuernummer im Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Bislang ist es aber so, dass diese deine Steuernummer ergänzt. Ob diese ID Nummer in der Zukunft auch für ein eigenes Unternehmen gilt, steht bislang noch gar nicht fest. Auf deine Rechnung gehört gem § 14 Umsatzsteuergesetz die Steuernummer, nicht die ID Nummer. In den Steuernummern steckt verschlüsselt eine Kennzahl für das zuständige Finanzamt. Bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbereich wäre die Mitnahme der Steuernummer somit gar nicht möglich. Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen :)
Achso, ich hatte in Wikipedia gelesen, dass sich die Nummer nicht ändert (, deswegen hatte ich das so geschrieben):
"Ab Anfang 2008 wurde eine neue, lebenslang gültige und bundeseinheitlich gleiche Steuer-Identifikationsnummer (TIN, Tax Ident Number) eingeführt. Die Änderung der Steuernummer bei einem Umzug in einen anderen Bezirk oder ein anderes Bundesland entfällt daher. Der Zeitpunkt, zu dem die alte Steuernummer abgelöst wurde, ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. "