Während der Wiedereingliederungsphase kündigen, was muss an beachten?

1 Antwort

Es gibt nix weiter zu beachten, Deine Kündigungsmöglichkeit besteht auch während der Eingliederung. In Bezug auf die Krankheit und neue Tätigkeit ev mit dem Doc reden.

Du kannst auch einen Aufhebungsvertrag machen. Da eine Anschlußbeschäftigung vorhanden ist besteht das Problem der Sperre von ALG nicht.

Allerdings würde ich zuerst einen verbindlichen Vertrag vom neuen Betrieb haben wollen. Manchmal kommt es dümmer als man denkt.

Beim Aufhebungsvertrag den Urlaub von 2015 und 2016 nicht vergessen.

Lou1986 
Fragesteller
 15.08.2016, 14:16

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Heißt das, das ich auf den Urlaub vom letzten Jahr und vom diesem Jahr gelten machen kann? Oder kann es passieren, das mein jetziger Arbeitgeber diesen verstreichen lässt?

Maximilian112  15.08.2016, 14:40
@Lou1986

Während Krankheit verfällt kein Urlaub, erst nach 3 Jahren wäre das der Fall.

Für dieses Jahr besteht sogar Anspruch auf den gesamten (gesetzlichen) Urlaub. Allerdings gibt es dann in 2016 beim neuen AG keinen mehr.

Eine Möglichkeit für Dich wäre, den gesamten Urlaub in der Kündigungszeit zu nehmen. Allerdings müßtest Du die Wiedereingliederung abbrechen für die es doch von der KK schon Geld gibt.

Eine Weitere Möglichkeit ist, den Urlaub bei Beendigung auszahlen zu lassen.