Gelegenheits-Dozent

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Das hört sich für mich weniger nach einem Honorar als einer Aufwandsentschädigung an. Insoweit wäre es steuerlich nicht relevant. Sicherheitshalber solltest Du aber Belege über Fahrten, Auslagen für Essen, Abwesenheitszeiten vom Heimatort und Hotelkosten sammeln. Nun weiß ich nicht, was Du sonst machst. Also, ob Du ohnehin eine Steuererklärung machen musst oder die machst. Dann wäre es eine Möglichkeit das einzubauen. Vielleicht gibt es ja auch noch Werbungskosten, die Du für die Vorträge hast. Das könnte der Kauf von Büchern sein, vielleicht auch Kosten für Porto, Telefon usw. Wahrscheinlich kommt unter dem Strich gar kein Gewinn heraus.

Es gibt Grenzen, die weiß ich leider nicht.

Phil108 
Fragesteller
 10.02.2012, 09:16

Also ich führe ein sehr einfaches Leben, mit Minimalkosten, kleines Zimmer usw.. Mich unterstützen Freunde, sodass sich mein Leben unterm Strich finanzieren lässt. Staatliche Hilfe brauchte ich bis jetzt nicht beanspruchen. Krankenkasse zahle ich den Minimalbetrag.

Nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerfreie Umsätze) sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als ... -Dozent ist hier nicht explizit erwähnt, aber...- bis zu einer Höhe von insgesamt 2.100 € im Jahr STEUERFREI.

Dabei dürfen Werbungskosten (Aufwendungen, die man hatte um diese Einnahmen zu erhalten - wie z.B. Fahrkarten um dorthin zu gelangen) von diesen Einnahmen abgezogen werden. § 9 Abs.1 EStG.

Du hast da sicherlich eher Auslagenersatz als "Verdienst".

Die beste Aufklärung erhälst du diesbezüglich direkt beim Finanzamt deines Vertrauens (also ob du das z.B. bei deiner ESt-Erklärung angeben musst oder nicht), fühl dich frei. Ein Anruf und das Ding ist erledigt, Gewissen ruhig gestellt.

Gruß

Phil108 
Fragesteller
 16.02.2012, 21:57

Herzlichen Dank! Gute Antwort!

es gibt verschiedene Grenzen. Wenn Du freiberuflich Tätig bist, musst es nur einfach bei der Steuererklärung angeben, doch nicht extra anmelden. Würdest Du ein Gewerbe betreiben, müsstest Du es anmelden. Du bist damit wahrscheinlich unter der Umsatzsteuergrenze. Nimmst als keine UST und führst auch keine ab.

Ob Du Einkommensteuer zahlen musst, hängt davon ab, wieviel Du sonst verdienst.

Schreib Dir einfach auf: - wieviel einnahmen hast Du -wieviel ausgaben in dem Zusammenhang: Fahrtkosten, essen Unterkunft und mache zur Steuererklärung eine Einnahmen/Überschuss rechnung.

Ansonsten würde ich für die Steuererklärung so eine Software für 20 oder 30 Eur verwenden, dort wird einem das ausfüllen erleichtert und viele Fragen geklärt.

Phil108 
Fragesteller
 10.02.2012, 09:17

Ich verdiene sonst nichts. D.h, ich führe ein sehr einfaches Leben, mit Minimalkosten, kleines Zimmer usw.. Mich unterstützen Freunde, sodass sich mein Leben unterm Strich finanzieren lässt. Staatliche Hilfe brauchte ich bis jetzt nicht beanspruchen. Krankenkasse zahle ich den Minimalbetrag.

Dazu fragst du die Mitarbeiter des Finanzamtes, die kennen sich mit so was bestens aus.