Zählt Zeitungaustragen als Tätigkeit

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal du wirst als Aushilfe in der Pizzeria angestellt und erhälst irgendwas unter 451€ ?

Wenn dem so ist stellt diese Klausel für die Pizzabude sicher das du auch als Minijob abgerechnet werden darfst und nicht über diese Grenze von 450€ fällst. Wäre dem so können sie dich nicht mehr Pauschal versteuern sondern es wird "deutlich" teurer für sie oder einem potentiellen zweiten Arbeitgeber.

Damit schließen sie das aus.

Beim Zeitungaustragen wird vermutlich das gleiche prinzip gelten. Daher solltest du schauen wie viel denn im Monat zusammenkommt und ob das in KOmibnation an die 450€ rankommt. Wenn du hier Luft hast kannst du mit deinen Arbeitgebern reden (Zeitung sollte ja sehr fixe Summe sein, Pizza nach Bedarf ?)

Es zählt als Tätigkeit und ich würde das mit den Service absprechen. Da du ja nicht bei der Konkurrenz arbeitest sollte das auch kein Probelm darstellen.

Ja, das zählt als Tätigkeit, denn du wirst dafür bezahlt. Ich würde es mit dem Lieferservice absprechen!

Natürlich.

Ja uählt dazu