Was heißt in der ISTA Abrechnung unter Heiznebenkosten und Betriebsstrom "Geb.Verbrauchserfsg."?

5 Antworten

Der Vermieter ist nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, den Energieverbrauch des Mieters für Heizungswärme und Warmwasser, zu berechnen. Damit diese Vorgabe erfüllt wird und um den Verbrauch zu erfassen, muss der Vermieter in den Räumen der Mieter entsprechende Erfassungsgeräte installieren. Der Mieter muss die Anbringung der Verbrauchserfassung Geräte dulden. Die dafür anfallenden Kosten der Verbrauchserfassung Geräte sind im Rahmen der Heizkosten- und Nebenkostenabrechnung sind auf den Mieter umlegbare Nebenkosten. Der Vermieter entscheidet was installiert wird, Verdunstungsgeräte, Wärmezähler, oder elektrische Heizkostenverteiler. Ausgenommen sind alt Mietverträge bei einer Umstellung von z.B. Verdunstungsgeräten auf elektrische Heizkostenverteiler, muss der Mieter schriftlich zustimmen (Der Mieter muss ja auch die Gerätemiete zahlen!). (Siehe zu allen Punkten hierzu die Heizkosten Verordnung)

Der Vermieter muss bei der Anschaffung “den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit“ beachten! Eine Ausstattung mit überteuerter Geräten oder von technisch aufwändigen Geräten, dessen Kosten nicht im Verhältnis zum Kosten/Nutzen stehen, sind unwirtschaftlich!

Aktuell versuchen die beiden großen Ablesedienste, von den Verdunstungsgeräten auf elektrische Heizkostenverteiler umzustellen. Genauer sind diese nicht!!! So finden bei mir in zwei Räumen regelmäßig Fehlmessungen statt. Der Grund, die Sonne scheint auf den Boden und auf Einrichtungsgegenstände die sich vor den elektrischen Heizkostenverteiler befinden. Obwohl die Heizung aus ist, wird ein Verbrauch erfasst!

Der Vorteil bei der Umstellung von den Verdunstungsgeräten auf elektrische Heizkostenverteiler, liegt auf der Hand, die Ablesung dauert in der Regel nur noch Minuten. Jedoch das Versprechen, das der Ableser zwecks Ablesung, nicht mehr in der Wohnung kommen muss, stimmt nicht. In unseren Haus Baujahr 1960, kein Stahlbeton, muss der Ableser in jedes Zimmer des Hauses gehen um die Geräte zu koppeln.

Kritik bei der Umstellung von den Verdunstungsgeräten auf elektrische Heizkostenverteiler:

Obwohl die Kosten für die Erfassung gesunken sind (Zeitaufwand ist geringer). Steigen die Preise für die Erfassung an! Bei unser Umstellung auf die elektrischen Heizkostenverteiler kam es in unseren Haus zu einer Kostensteigerung von 74 %. Die Mehr-Kosten hat der Mieter zu tragen!!!

Jahr    Pos.1 Hkefg    Pos.2 Hkefg    Gesamt          Steigerung

2010    309,52 €         0,00 €             309,52 €

2011    324,87 €         0,00 €             324,87 €          5 %

2012    328,80 €        142,66 €          471,46 €          45 % (Umstellung)

2013    405,53 €        158,51 €          564,04 €          74 % (12/12)

2014    419,86 €        158,51 €          578,37 €          78 %

(12/12 = Monate)

Die Batterien oder der gesamte elektrische Heizkostenverteiler müssen ca. alle fünf Jahre ausgetauscht werden. Ein ökologischer Wahnsinn!!!

Das sind die berechneten Kosten für die manuelle oder funkgesteuerte Ablesung der Heizkostenverteiler bzw. Wärmemengenzähler.


Das ist das Entgelt das Ista für Ablesung und Abrechnung berechnet.

Weissmanu 
Fragesteller
 07.11.2015, 08:06

ahja, und was heißt die Abkürzung?

Gebühren Verbrauchserfassung:   Hausmeister liest nicht selbst ab sondern beauftragt ein Unternehmen, sodass wenn Klagen wegen falsch ablesen kommen egal ob berechtigt oder nicht ... das nun die ISTA verantworten muss. Die Gebühren für dieses "Freikaufen" des Vermieters von Verantwortung trägt wer .... na rate mal  "Der Mieter" ... das ist dieses "Geb.Verbrauchserfsg."

Weissmanu 
Fragesteller
 07.11.2015, 08:18

Super Danke.

schleudermaxe  04.12.2015, 16:38

.... und die Eigentümer auch, in den WEG!

gebührenpflichtige Verbrauchserfassung