was heisst es selbstständig zu sein nach hgb §84?

8 Antworten

Ich soll ein Bruttogehalt von 1.500 € bekommen

Das ist kein Gehalt.

Aber wie berechne ich denn, was ich an Steuern zahlen soll/muss?

Erstmal meldest du dein Gewerbe an.

Du erstellst am Jahresende eine Einnahmenüberschussrechnung. Das Ergebnis kommt in die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb).

Und wie funktioniert das, wenn ich verheiratet bin- also mit den Steuerklassen ??

Du bist selbständig du hast keine Steuerklasse. Dein Ehegatte geht in die III. Nachzahlung vorprogrammiert, also Geld zurück legen!

Kleiner Hinweis: Du bist Selbständig mit einem Auftraggeber und daher versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst dich davon 3 Jahre lang befreien lassen (V050, V023). Der Befreiungsantrag muss spätestens im dritten Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.

Was hast du denn für Vergütungssätze Apro und Bpro?

Ich wurde nicht ganz so toll aufgeklärt und weiß nun nicht, was ich von dem Angebot halten soll...

Du bist selbständig. Du musst dich selbst ständig um alles kümmern. Such dir einen Steuerberater!

Wie ich sehe, reitest du dich so in dein Unglück. Vorallem finde ich das nicht seriös, wenn man dich nicht aufklärt, was es bedeutet Selbstständig zu sein. Du bist somit Privatkrankenversichert, musst dich Privatrentenversichern (sonst bekommst nie ne Rente später), du musst dich um den Steuerkram kümmern. Bei der Krankenkasse zahlst du meines Wissens auch für deine Frau und Kinder extra Zusatzbeitrag. 

Du sollst offenbar vollständig als Selbständige arbeiten. Dann bekommst du auch kein "Gehalt", sondern eher eine "Vergütung" oder "Provision". Gehalt bekommt nur ein Angestellter.

Damit musst du den ganzen steuerlichen Kram auch selber mit dem Finanzamt regeln oder durch einen eigenen Steuerberater regeln lassen. Die setzen dann in einen Vorauszahlungsbescheid fest, wie viel du monatlich oder quartalsweise auf die Einkommenssteuer vorauszahlen musst (analog zur Lohnsteuer). Eine Steuererklärung ist dann natürlich Pflicht.

Überlege lieber gut, ob du den Schritt in die Selbständigkeit gleich zum Berufseinstieg machen willst. Ist ein riesiger Aufwand (der neben dem üblichen fachlichen Aufwand noch dazu kommt) und du trägst den größten Teil des wirtschaftlichen Risikos selber. Vielleicht solltest du da auf eine Anstellung drängen - oder dich noch mal woanders bewerben...

danke für die schnelle Antwort.. wie ist das denn mit den Steuerklassen ?? ich blick da echt nicht durch :/ wenn ich dann verheiratet bin, hab ich keine Steuerklasse und mein Ehemann dann die 3 ?

bin da echt überfordert :/

@patr93

Ja, das ist möglich. Als (ausschließlich) Selbständige hast du keine Steuerklasse, weil diese sich nur auf die Höhe der Lohnsteuer bezieht. Und Lohnsteuer wird nur bei Angestellten abgeführt, nicht bei Selbständigen. Die zahlen wie erwähnt die festgesetzten Vorauszahlungen, welche auf der Höhe des zu erwartenden Gewinns basieren.

Aber wenn dich das alles überfordert, ist das ein Grund mehr, sehr gut über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nachzudenken - oder zumindest vorab mit einem Steuerberater die für dich relevanten Fragen zu klären.

 Ich soll ein Bruttogehalt von 1.500 € bekommen.

Dies ist nicht möglich!

Als Selbständige hat man keinen Arbeitgeber und kann somit auch kein Gehalt bekommen.

Als Selbständige hat man auch keine Steuerkarte. Muss zusätzlich zur Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer zahlen.

Wenn man als selbst. Versicherungsvertreter tätig ist, muss man außerdem einen Angestellten einstellen mit einem mtl. Einkommen von über 450 €, sonst ist man scheinselbständig und muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Ergänzend benötigst Du eine Gewerbeanmeldung, eine Registrierung bei der IHK und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Eine selbständige Tätigkeit lohnt sich erst bei Einkünften von über 5.000 € pro Monat.

Die Steuern richten sich nach deinen Einkünften. Da du dich hier nicht auskennst, solltest du dir einen Steuerberater nehmen.

Meine Meinung ist allerdings, dass man jemanden die gerade seine Ausbildung beendet hat, keine selbständige Tätigkeit anbieten sollte.

Die mtl. Auslagen liegen für Werbung, Werbegeschenke, Büromaterial, Büromiete, Auto, Versicherungen, IHK-Beitrag, usw. bei mindestens 1500 € im Monat. + Einkommensteuer + Gewerbesteuer.

Gruß N.U.

Ein GEHALT bekommst du als Selbständige GAR NICHT!

Steuern wirst du abfangs nicht zahlen müssen, da du nach Kosten noch längere Zeit mutmasslich kein positives Ergebnis erzielen wirst/kannst.