Was hat die nachricht (unten in Details) für folgen?

1 Antwort

Lumen dokumentiert das Verlangen einer Partei gegenüber einer anderen Partei, Inhalte von ihrer Website zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren.

In Deutschland ist hingegen eine Abmahnung üblich, siehe UrhG § 97a Abmahnung: "(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."

Das soll er, das muss er aber nicht - er kann auch gleich klagen wegen eines UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html

Ob er das tut, bleibt abzuwarten. Er kann auch das tun:

Einen UrhG § 109 Strafantrag stellen wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke:

"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Ob der Staat diesem Antrag folgt, ist die nächste Frage. In der Regel wird in minderschweren Fällen auf den Privatklageweg verwiesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage

Gruß aus Berlin, Gerd