Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

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Vor dem Familiengericht sollte dies gelten:

Zivilprozessordnung

§ 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


"War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist."

Hier bitte weiterlesen bis § 238--> https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/index.html#BJNR005330950BJNE027504308

Mehr dazu und zu anderen Gerichten findet man hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand

Gruß aus Berlin, Gerd

markusher  23.04.2017, 10:20

das bringt nix mehr.  er war ja nicht ohne verschulden verhindert. er hat die frist verpennt und nicht dafür gesorgt, dass sein briefkasten überwacht wird durch familie oder freunde. die wiedereinsetzung in den vorherigen ist somit nicht mgl.

Wenn Du in urlaub bist und weißt das wichtige Post für Dich kommt, musst Du dafür sorgen, dass jemand die Post sichtet und Dich notfalls anruft, das Schreiben faxt etc. pp.

es hilft auch einen Anwalt zu haben ... brauchst du vor dem OLG ohnehin ...

Entschuldige bitte, aber du hast ein laufendes Familiengerichtsverfahren und fährst 4 Wochen in Urlaub, ohne das jemand sich um deine Post kümmert und dich anrufen kann?!?!

Ja? = Setzen ungenügend.

Berti008 
Fragesteller
 22.04.2017, 18:09

Naja mittlerweile bin ich es gewohnt, das die Familiengerichtlichen Verfahren sich schleppen, alle 3 Monate kommt mal ein Brief.
Selbst, wenn jemand da gewesen ist und die Post angenommen hätte, komme ich bestimmt nicht aus den USA (Wo ich war), früher zurückgeflogen!!!

habakuk63  22.04.2017, 18:13
@Berti008

Dann hatte das Verfahren vor dem Familiengericht nicht oberste Priorität bei dir? OK, Muss ich aber nicht verstehen. Somit hast du vom Gericht, für deine Prioritäten die Quittung erhalten.

BigDreams007  22.04.2017, 18:12

Du hättest die Beschwerde auch von den USA aus einreichen können - da gibt es genug Mittel und Wege!

Berti008 
Fragesteller
 22.04.2017, 18:22
@BigDreams007

Es ging um Ordnungsgeld und nicht um Sorge bzw. Umgangsrecht Da steckt die Priorität einzig und alleine darin, meiner Ex eins (zurecht) reinzudrücken...

BigDreams007  22.04.2017, 19:08

Na der Schuss ging wohl nach hinten los ....

Das OLG hat doch auch einen Beschluss gemacht. Dort steht auch entweder eine Rechtsmittelbelehrung oder dass eben kein Rechtsmittel mehr möglich ist.

Dein Problem ist, mit dem Urlaub hast du dir ein ziemliches Ei gelegt.

Für Fristversäumnisse aufgrund von Urlaub bist du alleine verantwortlich.

Der falsche Bescheid hätte dir geholfen, wenn du vorlegen hättest können, dass du bei einem richtigen Bescheid rechtzeitig geantwortet hättest. Jetzt hast du aber der Gegenseite das Argument in die Hand gegeben, nämlich, dass es nicht auf den Bescheid angekommen ist, sondern du so oder so die Frist versäumt hättest.

Daher fürchte ich, sieht es da nicht gut aus.