Motorsteuergerät kaputt Verkäufer (händler will nicht schaden übernehmen trotz gewährleistung)

8 Antworten

Gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (umgangssprachlich Gewährleistung):
Bis 6 Monate wird zu Gunsten des Käufers davon ausgegengen, dass der Schaden oder die Ursache welche für den Schaden verantwortlich ist, bei Übernahme des Fahrzeuges bereits vorlag, bedeutet in dieser Zeit ist der Verkäufer in der Beweispflicht.

Nach den 6 Monaten bist du in der Beweispflicht.

das ist irrelvant, wenn es ein verschleißteil ist, was es iE nicht ist.

moin.

zuerst musst du unterscheiden zwischen gewährleistung und garantie. die gewährleistung ( meist 6 monate ) besagt, dass, wenn ein teil, dass in den garantieleistungen eingeschlossen ist, kaputtgeht, der verkäufer beweisen muss, dass es zum zeitpunkt des kaufs noch nicht auf dem weg war, kaputtzugehen. das kann er selten, also hast du mit deinem fall innerhalb 6 monate nach dem kauf gute karten.

bei der garantie gibt es die eingeschlossenen teile ersetzt- meist sind zum beispiel getriebe, rumpfmotor usw. eingeschlossen, das varriert aber ( da musst du im kaufvertrag und der garantieversicherung nachlesen ).

nun gibt es aber einen entscheidenden haken sowohl bei garantie als auch bei gewährleistung: wenn du ein neues teil eingebaut bekommst, ist dein auto mit diesem neuen teil ja mehr wert als vorher, mit dem zwar funktionierenden, gebrauchten teil ( von dem zustand, wenn das teil kaputt ist, rede ich jetzt nicth ).

einfach gesagt: ein auto mit einem getriebe, das 100.000km glaufen hat ist nocht so viel wert wie ein auto mit einem frisch eingebauten, neuen getriebe .

dieser wertunterschied wird auf jeden fall von der garantie oder gewährleistungszahlung abgezogen- und muss von dir selbst übernommen werden.

rechenbeispiel: dein auto ist beim kauf 5000 euro wert. mit einem neuen steuergerät ist er 5200 wert. das gerät kostet 700. der einbau 300. mit dem einbau hast du nichts zu tun. aber die 200 euro., die dein auto mit dem neuen gerät mehr wert ist, musst du aus eigener tasche zahlen.

nun zur frage: wenn das steuergerät in den garantieleistungen eingeschlossen ist, muss der händler es austauschen- ob das steuergerät für ihn ein verschleissteil ist, interessiert hier niemanden- es kopmmt drauf an, was schriftlich in der garantieversicherung ( denn nichts anderes ist z.B. eine gebrauchtwagengarantie ) festgehalten ist.

steht das steuergerät drin, muss er tauschen. ist es ausgeschlossen, musst du den tausch bezahlen. seid ihr noch in den ersten 6 monaten, muss er beweisen, dass das steuergerät zum zeitpunkt des kaufs noch keine macke hatte- kann er nicht, also muss er tauschen.

wenn der händler sich doof stellt, geh damit zum anwalt, der wird dir im grossen und ganzen dasselbe sagen.

hoffe geholfen zu haben

Überwiegend sind alle Teile eines Fahrzeugs Verschleißteile, vielleicht gehört ja ein Steuergerät nicht in die Gewährleistung.Mal schauen was im Kaufvertrag steht....

ja sie hat mir gesagt das sie auf den gesamten Motorraum gewährleistung hat.

@FiatBravo18

Die Bezeichnung "im ganzen Motorraum" Gewährleistung ist schon mal falsch. Das Steuergerät liegt übrigens meistens gar nicht im Motorraum.

Wenn das so wäre, Joschy, dann bräuchte man keine Garantie geben bei Autos. Und wenn etwas nach meiner Meinung KEIN Veschleißteil ist, dann ein Steuergerät.

Warum glauben immer noch viele, dass die Sachmängelhaftung ein Freibrief für kostenlose Reparaturen ist.

Ein Steuergerät ist kein Verschleißteil, jedoch kann ein Händler bei Verkauf auch nicht feststellen, ob das Gerät in den nächsten 6 Monaten kaputt geht oder gehen kann.

Somit greift da die Sachmängelhaftung nicht.

Mit der Begründung würde es ja gar keine Sachmängelhaftung geben, weil niemand feststellen kann, ob etwas kaputtgeht.

Abgesehen davon, dass wir immer noch nicht wissen, ob es Garantie oder Gewährleistung ist, was hier greifen soll. ;-)

das ist so nicht richtig. während der ersten 6 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits vorlag. und damit wird man dem verkäufer vorwerfen, dass er das steuergerät hätte prüfen müssen. kann er das nachweisen kann es uU eng werden. aber ein verschleißteil ist es definitiv nicht. und es kommt auch nicht darauf an, ob der verkäufer vorhersehen kann, dass ein mangel auftritt. dann wäre das gesamte gewährleistungsrecht für die füße. oder wilste mir erzählen das ein neuwagenhändler die komplette karre checkt?

@marcopolo79

Nein, eben nicht. Also, das mit dem Neuwagenhändler. Muss er auch nicht, bringt ja nichts. Der Käufer braucht nicht nachzuweisen, wie der Mangel entstanden ist - in den ersten sechs Monaten. Und dem Verkäufer wird niemand vorwerfen, dass er nichts geprüft hat. Er muss in die Haftung gehen. Soweit sind wir uns ja einige. Ich verstehe nur Deine Schlussfolgerung nicht, dass die Sachmängelhaftung NICHT greift.

Anwalt einschalten!

......und dann.