Motorhaube während der Fahrt aufgegangen, obwohl fest verschlossen?

6 Antworten

Also so blöd ist die DEVK in Essen bestimmt nicht. Die versuchen vielleicht einen sonst wie zu ärgern, aber bestimmt nicht so

Vielmehr hast du wohl die Ablehnung nicht richtig verstanden und irgendwas von Verschleißteile gelesen, die mit in der Aufführung waren was eine Vollkaskoversicherung nicht leistet.

Deiner Werkstatt hast du dann lapidar gesagt, ohne den Brief zu zeigen, „DIE“ ersetzen keine Verschleißteile, wo drauf dann deine Werkstatt gesagt hat; „Das ist kein Verschleißteil“

Also lasse dir daher mal den Brief von einen Fachmann oder deinem Werkstattmeister vorlesen, der dir dabei Bedeutung des Briefinhaltes erläutert.

Auf jedenfall ist dieser Schaden nicht über die Vollkaskoversicherung der DEVK versichert, da es sich hier um einen sogenannten betriebsbedingten Schaden handelt

Nicht versichert sind Schäden durch:

Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Das heißt, neue Motorhaube selbst kaufen und Verschlüsse kontrollieren bzw. austauschen lassen.

Eine Motorhaube ist kein Verschleißteil. Lass Dich nicht vera....en. Die Versicherung will sich nur vor der Zahlung drücken. Und bei Vollkasko müssen die sowieso zahlen, abzüglich Deines Eigenanteils. Lass Dir einen Kostenvoranschlag von Deiner Werkstatt geben, mache ein paar Fotos und reiche das bei der Versicherung ein. Vielleicht rufst Du auch noch mal an und versuchst mit jemand kompetenten zu sprechen. Laß Dich nicht abwimmeln. Oder hat Deine Werkstatt vielleicht einen Vertrag mit der DEVK? Dann sollten die mal den Kontakt herstellen.

also esist ein betriebsschaden das angeblich unter auschluss der Versicherung bestehet naja jetzt kommt wenigestens schon mal jemand raus der dir uhrsache ermittelt und dann sehe ich weiter

Die Vollkaskoversicherung versichert folgende Schäden:

  • Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • selbst verschuldete Unfallschäden

Beides trifft m.E. nicht zu. Das war quasi ein Fahrzeugdefekt. Genausogut könnte man die Vollkasko fragen, ob sie bezahlt, wenn man einen Motorschaden hat oder der Auspuff abfällt. Genauso absurd.

der versicherung den sachverhalt schriftlich mitteilen und termin bz.antwort setzen.du kannst einen leihwagen beanspruchen.