Ist dieses Messer Illegal (Tragen)?

Messer - (Polizei, Lifestyle, Messer)

7 Antworten

So wie ich das auf dem Bild sehe: Taschenmesser mit einseitig geschliffener Klinge: besitzen darfst Du das, ist kein verbotener Gegenstand. 

Ob Du es in der Öffentlichkeit führen darfst (= Mitnehmen), kommt darauf an, ob es sich tatsächlich einhändig öffnen lässt und eine Verriegelung hat (dann Führungsverbot, es sei denn legal reason) oder es sich nur zweihändig öffnen lässt oder es ein einhändig zu öffnendes Messer ohne Verriegelung ist (dann kein Führungsverbot, beachte aber § 42 WaffG: kein Tragen bei Versammlungen etc.). Siehe generell dazu § 42a WaffG.

Es kommt auch nicht darauf an, ob das Messer als Zweihandmesser konstruiert worden ist, sondern, ob es sich nur zweihändig öffnen lässt. Richter und Polizeibeamte haben da so ihre Tricks.

Hier ein schöner Beitrag zu dem Thema: 

https://youtube.com/watch?v=_VbFwykypJQ

Das Messer auf dem Bild ist ein Buck Folding Hunter bzw. einer der vielen Klone dieses Messers. Das Messer ist zwar feststellbar, läßt sich aber grundsätzlich nicht einhändig öffnen, und fällt somit nicht unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz.

Und ab wann ist ein Messer illegal und Legal ?

Völlig verboten sind in Deutschland

  1. Stossmesser, d.h. Messer mit einem quer zur Klinge stehenden Griff. Ausnahmen gibt es für Jäger und Kürschner.
  2. Fallmesser - Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden.
  3. Springmesser, Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können. Ausgenommen sind Springmesser, deren Klinge seitlich aufspringt und  weder länger als 8,5 cm noch beidseitig geschliffen 
  4. Butterflymesser. d.h. Messer mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen

Nachzulesen in Anlage 1 zum Waffengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Daneben gibt es aber seit 2008 das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz. Verboten ist danach das Führen von Messern, die als Waffen eingestuft werden, sowie das Führen von feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und das Führen von einhändig feststellbaren Klappmesser, unabhängig von der Klingenlänge.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Ich muss mich korrigieren: Statt 'Stossmesser' muss es 'Faustmesser' heißen. Anscheinend hatte ich da einen kleinen Aussetzer.^^

Ohne Probleme und Alterbegrenzung zu "tragen" (das nennt sich "führen")

Illegal sind alle verbotenen Messer, so wie im WaffG beschrieben:

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste, Abschnitt 1: Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

-   höchstens 8,5 cm lang ist und

-   nicht zweiseitig geschliffen ist;

1.4.2 Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
2.1.3,


1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 2.1.4,


Alle anderen Messer sind legal..



Ist nicht gestattet da das Messer eine einhändig feststellbare Klinge hat.

http://deutscheswaffenrecht.de/waffenstrafrecht/einhandmesser/

Das ist kein feststellbares Einhandmesser.

Das ist ein Buck Folding Hunter oder einer der vielen Klone dieses Messers auf dem Bild. Die Klinge ist zwar feststellbar, man kann sie aber nicht mit einer Hand öffnen.

Und wie kriegst DU! das mit einer Hand auf?

tssss.... das ist doch ein stinknormales schnitzmesser oder? also ich trage zwar messer aber eher verdeckt.