Was fließt in die Berechnung des Kindesunterhalt ein?

3 Antworten

Der Kindesunterhalt berechnet sich aus deinem Gesamteinkommen. Über die Steuererklärung ist dann auch dokumentiert, ob du neben deinem Gehalt vielleicht noch anderes Einkommen hast, egal ob nun Mieteinnahmen, Zinseinnahmen aus Kapitalanlagen oder ähnliches. Boni wegen Mehrarbeit/Zieleerreichung etc zählen zum Arbeitsentgelt und sind deswegen mit einzubeziehen.

Das Argument: dafür habe ich hart gearbeitet... du bist VERPFLICHTET, dein Einkommen so zu gestalten, dass du das Kind unterhalten kannst! Immerhin ist es auch DEIN Kind und kann nix dafür, dass sich seine Eltern trennen.

Sei lieber froh, dass deine Ex das kostenlos übers Jugendamt laufen lässt und nicht über das Familiengericht! da herrscht nämlich Anwaltspflicht und das kostet dich ne Stange Geld.

Das halt alles seine Richtigkeit: Hier kannst du nachlesen: www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/einkommen.html

diadem77  14.12.2015, 16:05

Danke für die schnelle Hilfe das habe ich auch gefunden,

hilft mir aber nicht wirklich weiter .....

Ich habe eine Berechnung vorzuliegen ,die ich bei weiten nicht nachvollziehen kann ......beim besten Willen nicht!

Warum laßt Ihr es immer soweit kommen, das andere Euch berrechnen? Ja Du mußt alles offen legen, was Du hast und von der Einstellung Du gehst hart Arbeiten(für Dich) kannst Du Dich verabschieden, wer Kinder hat geht nicht mehr nur für sich Arbeiten ,sondern für seine Kinder! Du kannst aber mal selbst schauen was dein Jahresverdienst ist mit ALLEN ,den teilt man dann durch 12 und dann hast Du dein Monatlichen Berechnungswert, schau in der DT eine Einkommensstufe höher und das wird ,die Summe sein die Du an Kindesunterhalt zahlen mußt! 5% Arbeitaufwand kannst abziehen und Schulden die aus dieser Beziehung stammen oder schon vor der Geburt des Kindes da waren!