Muss man einen Unterhaltstitel unterschreiben?

11 Antworten

Klar musst Du nicht unterschreiben, aber dann geht es halt zu Gericht und wird teuer. Von meinem Ex weiss ich, dass das am Ende so 1000 DM waren damals. Beim Jugendamt hätte er das umsonst bekommen. Aber wer lieber zu Gericht will, das steht ja jedem frei.

Ich habe zwei Kinder und es war immer der gleiche Weg. Das Jugendamt hat die Väter aufgefordert, Gehaltsnachweise vorzulegen, um den Unterhalt festlegen zu können. Haben sie jeweils nicht gemacht, also ging es zu Gericht, dann wurde aufgrund der Nachweise der Unterhalt festgelegt und der KV hätte es durch Unterschrift anerkennen können. Hat er aber wieder nicht, also ging es erneut vor Gericht und es wurde dort ein gültiger Unterhaltstitel ohne dessen Unterschrift ausgestellt.

Mit diesem Titel kann man dann jederzeit den Unterhalt einklagen. Ob man was kriegt, das ist dann wieder die andere Frage. Wenn die Mutter halt nur von sich aus mit dem Vater irgendwas vereinbart und dieser dann die Zahlung plötzlich einstellt, dann muss sie erst den langwierigen Weg über Jugendamt und Gericht gehen und es kann Monate oder Jahre dauern, bis man das Geld selbst einklagen kann. Und man muss Bedenken, es geht schliesslich um ein Kind, das auf das Geld gleich angewiesen ist.

Ich als Mutter hätte nicht auf einen Titel verzichtet, auch wenn er mir am Ende nicht so viel gebracht hat, weil man ja heute die Pfändung selbst vorlegen muss und das ist mir zu teuer, wenn man nicht weiss, ob was zu holen ist. So lange ich noch gesund genug bin, für mich und meine Kinder zu arbeiten, brauche ich die Allmosen der Väter aber auch nicht unbedingt, auch wenn vieles leichter gewesen wäre.

Warum willst Du den Titel nicht unterschreiben, es kostet dich doch nichts und gibt der Mutter eine gewisse Sicherheit. Dass Du nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen willst, das ist ja vorbildlich, aber planst Du schon, das bald einzustellen, weil Du den Titel nicht unterschreiben willst? Willst Du es der Mutter möglichst schwer machen, an den Kindesunterhalt zu kommen? Willst Du, dass sie auf Dein Wohlwollen angewiesen ist?

Das frage ich mich halt, denn an der Zahlungsverpflichtung ändert der Titel eh nichts, nur an dem Zeitaufwand, so etwas durchsetzen zu können. Und es kostet dich keinen Pfennig mehr als freiwlliges Zahlen.

Die rechtliche Grundlage des JA ist wohl, dass jeder, der eine Forderung hat, das Recht hat, diese offiziell schriftlich festlegen zu lassen. Insbesondere, wenn die Forderung 18 Jahre lang gezahlt werden muss. Wenn Du (als Firma) jemanden offiziell bei seinem Hausbau hilfst, dann hast Du auch das Recht, die Leistung, die Du erbracht hast vom Hausbesitzer quittieren zu lassen und deine finanzielle Forderung an ihn (Rechnung) aneerkennnen zu lassen, also was zu unterschreiben. Klar macht man das da erst mal ohne Titel, aber es geht hier ja um einen viel kürzeren Zeitraum und es ist niemand total abhängig von der Zahlung.

Und klar könnte man auch mit der Mutter einfach was vereinbaren, aber das JA kontrolliert halt, dass die Summe angemessen festgelegt wird und keiner übers Ohr gehauen, was bei so was schon wichtig ist.

Und dass Männer, die erst mal einfach laut Tabelle bezahlen, aber dann einfach damit aufhören, die ist verdammt hoch.

Es betrifft mich nicht persönlich, bin weder KV noch KV. Wie oben beschrieben - wir diskutieren eine Weile ... - sind ein paar Freunde, die sich Gedanken machen. Ein paar davon sind entweder zahlende Elternteile oder Unterhaltsempfänger. Und allesamt ohne Titulierung, ohne Beistandschaft. Und das klappt hervorragend. Nur besagt KM macht einen Aufstand, obwohl es dazu keinen Grund gibt. Rennt zum Jugendamt und beantragt die Beistandschaft und verlangt die Zahlung über das Jugendamt. Meckert nur rum, behandelt den Mann wie ein Handlanger. Wenn sie pfeift, hat er zu springen. Dabei bekommt sie den Unterhalt problemlos. Der KV kümmert sich ums Kind und zahlt. Es sind nicht alle Väter per se Drückeberger. Es gibt auch zickende, unzufriedene und immergierige Mütter. Bei besagter Frau habe ich zumindest das Gefühl. Der Vater tut mir echt leid. Vor allem das Jugendamt sorgt für Bauchschmerzen! Ich weiß nicht, ob Du jemanls so einen Brief gelesen hast, den das Ju-Amt an einen unterhaltspflichtigen Vater schickt. Ich habe mir das mal zeigen gelassen und war entsetzt! Da werden die Männer schon im Vorfeld vorverurteilt, eingeschüchtert, bedroht! Als wären es Verbrecher. Dabei sind es "nur" Väter. Mich wundert es echt nicht, wenn manche Männer allein deshalb schon die Nase voll haben, dann nur noch zähneknirschend bezahlen und sie dermaßen ausgepresst fühlen, dass sie irgendwann die Klamotten hinschmeißen. Und wenn ich dann Deine Antwort lese, kommt mir auch der Verdacht einer Vorverurteilung. Du hast Dir ja noch nicht mal die Mühe gemacht, meinen Text zur Frage richtig zu lesen, hast direkt angenommen, ich wäre der KV, der sich selbstverständlich früher oder später vor der Verantwortung drücken will.

@iveningboring

Ich finde deinen Kommentar super!

Ja ist klar...Männer, bzw. Väter sind ganz schlimme Menschen. Die wollen nie Unterhalt zahlen ;-) Wie geht mir das auf die Nerven. Gute und schlechte Beispiele gibt es sicher auf beiden Seiten, oder? Abgesehen davon, wenn man überlegt, dass Jugendliche teilweise einen Gesamtbetrag erhalten, berechnet aus Unterhalt, Kindergeld und das was die Mutter leisten muss (zum unterhalten des Kindes sind ja beide verantwortlich, gell) genauso hoch ist wie Hartz IV oder Grundsicherung für einen Erwachsenen, dann stell ich mir schon die Frage wie weit Recht und Gerecht hierbei gilt. Unabhängig davon, dass die schlechten Väter sich an Klassenfahrten, Schulbücher etc. auch beteiligen müssen. Es gibt auch genug Bsp. da lebt die Mutter wie die Made im Speck und der Mann am Existenzminimum. Auch das...ist verdammt hoch! Damit wir uns richtig verstehen..ich verurteile jeden Vater der sich nicht um sein Kind kümmert und den Unterhalt verweigert. Ich verurteile aber genauso Mütter und Jugendämter die respektlos mit dem Vater umgehen und ihm zusätzlich die Hosen ausziehen.

Supertolle Antwort. Dankeschön!!

Und wenn er sich weigert, kann das gerichtlich eingefordert werden und kostet dann dem KV richtig Geld. Stimmt das so oder nicht?

Ja! Das Kind hat das Recht auf Titulierung der gesetzlichen Ansprüche.
Das ergibt sich aus dem Gesetz und der entwickelten Rechtsprechung.
Siehe BGH, Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97:
"Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmässig und rechtzeitig gezahlt hat."

Der KV will lieber ohne Jugendamt den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle bezahlen

Wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, sit das nicht mehr möglich. Der Beistand kümmert sich nun um alle unterhaltsrechtlichen Belange des Kindes. Dazu gehört es auch die Ansprüche titulieren zu lassen.

Die Titulierung muss aber nicht beim Jugendamt vorgenommen werden, es muss also keine Jugendamtsurkunde unterschrieben werden.
Es kann auch bei einem beliebigen Notar tituliert werden.
Einen Beispieltext findest du z. Bsp. hier: http://www.trennungsfaq.de/down/unterhaltstitelnotarvorlage.rtf

Bloß nichts unterschreiben!!! Das soll nicht bedeuten das Du nichts zahlen sollst! Aber sich mit der Kindesmutter zu einigen ist der bessere Weg! Mit einer Unterschrift machst Du dich nur abhängig. Soll heißen ohne unterschriebenen Titel muß sich die KM mit Dir einigen sonst kann Sie gleich vollstrecken! Und die Drohung das es teuer wird wenn Du nicht Unterschreibst, auf die bin ich leider auch reingefallen!

Es betrifft mich nicht, aber ich helfe Infos zu sammeln. Kannst Du das mit dem Reinfallen etwas näher erläutern. Wie ich es mitbekommen habe, ist so ein Jugenamtbrief mit Drohungen aller Art gespickt. Weißt Du auch, wie er sich jetzt verhalten soll, ohne Ärger zu bekommen. Er will sich ja ums Kind kümmern und auch bezahlen, aber auch nicht überm Tisch ziehen lassen. Kennst Du irgendein Gesetz?

@iveningboring

Ist doch ganz einfach, wenn kein Titel erstellt wird, dann klagt das JA. Dann existiert ein Titel in Form eines Gerichtsbeschlusses. Da Anwaltspflicht vor dem Familiengericht besteht, kommen natürlich einige Kosten hinzu.

Der Beistand hat aber auch die Möglichkeit die Sache im vereinfachten Verfahren anzugehen.

Einen Antrag dafür findet man auf den Seiten des BMJ:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Kindesunterhalt_Antrag_auf_Festsetzung_von_Unterhalt_ab_Sep_2009.pdf?__blob=publicationFile

Hiergegen kann der Verpflichtete Einwendungen erheben. Ein Formular dafür gibts ebenfalls auf den BMJ-Seiten. Ich kann das aber nicht verlinken, da pro Beitrag nur 1 Link erlaubt ist.

@Eifelmensch

Interessant. Du kannst den zweiten Link im Kommentar reinschreiben.

@iveningboring

Was sind das denn für Einwendungen? Und was bringen die?

Hallo - ist zwar schon eine Weile her dieser Thread aber wollte noch anmerken, dass auch Mütter von Vätern zu einem Unterhaltstitel aufgefordert werden - es sind nicht immer die armen Väter die so behandelt werden. Unser Fall in Kürze: getrennt lebend seit Mitte Mai d.J., Tochter, im November 12 J mit mir mit - Sohn, im Juni 10 J geworden beim Vater geblieben, der das noch lange nicht abgezahlte Eigenheim behalten will und dort auch wohnt. Bin derzeit noch halbstags beschäftigt, stocke aber ab September auf fast Vollzeit auf, mache noch einen 400 € Job "nebenher" und muss logischerweise für den Sohn Unterhalt bezahlen. Nur als grober Anhalt - momentan verdient mein Noch-Ehemann das dreifache brutto wie ich (wenn man meinen Nebenjob beiseite lässt) und hätte bestimmt kein Problem mal mit einer Zahlung aktiv zu werden. Unterhaltseinigung gabe es zwischen den Anwälten bislang noch nicht - keiner hat also bisher dem anderen was gezahlt bzw. zahlen müssen, aber ein Unterhaltstitel fordert der Anwalt des KV - daraufhin hat dies mein Anwalt von ihm auch gefordert... Weiss nicht, ob das alles so richtig läuft aber was macht man, wenn man den Titel beibringen soll? Habe nächste Woche deswegen den Termin auf dem JA und werde wohl unterschreiben. Obwohl nicht mal der Unterhaltsbetrag gegenseitig anerkannt wurde. Versteh die Welt nicht mehr...

Also niemals Unterschreiben, aus dem Grund weil dann hat das Amt 30 Jahre Recht das Geld ein zu fordern!!!! War bei mir auch so, ich habe durch einen Anwalt erfahren eine Unterschrift und die haben 30 jahre das Recht dich wegen diesem Geld zu Rupfen!!!

Sie versuchen alles das du Unterschreibst, sie machen dir Angst oder dann Passiert dies und das........du musst nur Ruhig bleiben und Cool, naja irgentwann kommen sie dann zum Pfänden.............Konto und so weiter! wenn dies Passiert musst du vorher ein Pkonto eröffnen somit kann dir nichts Gepfändet werden du darfst aber nur bis 1028 Euro verdienen wie bei mir :-) Das ist der Bittere Geschmack bei einem Pkonto..........aber sonst geht es :-) mir geht es sehr gut :-)