Beistandschaft, Vater gibt keine Auskünfte was nun?

7 Antworten

Das ist das Problem mit eienr Beistandschaft: Stellt sich der KV quer, hat man nur Ärger und Zeit vergeudet. Denn das Jugendamt ist NICHT befugt, für die Kinder zu kalgen. Das musst DU machen.

Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungshilfeschein und geh damit und dem bisherigen Schriftwechsel (über die Beistandschaft) mit dem KV zu einem Anwalt für Familienrecht Auf diesen Schein hast du ein Anrecht bei niedrigen Einkommensverhältnissen! Und die PKH beantragt dann der Anwalt, die Entscheidung, OB du was bekommst, trifft das Gericht.

So musst du anfangs nur den Eigtenanteil der Beratung zahlen, das sind 10-15€!

Klage das Ganze ein. Dem Gericht MUSS der KV Rede und Antwort stehen, sonst hat das sehr unangenehme Konsequenzen bis hin zur Erzwingungshaft! UND der Unterhalt wird dann per Urteil tituliert.

Bitte den Anwalkt, dass das dynamisch gemacht wird, dann kannst du auch bei gestiegenen Beträgen das Urteil hernehmen zwecks Vollstreckung gegen den säumigen KV.

Solange du noch keinen Gerichtsbeschluss hast, haben die Kinder möglicherweise Anspruch auf ALG2. Beantrage das also beim JC schriftlich, nicht abwimmeln lassen, und dann sollte das Ganze eigentlich laufen.

Sallesmausi 
Fragesteller
 20.01.2014, 11:03

Danke für die Infos, das Problem ist das mein jetziger Mann genug verdient deswegen bekomme ich auch Beratungsschein, da er aber auch noch Unterhalt an Exfrau und drei Kinder zahlt bleibt von dem Geld nach allen Abzügen nicht viel nach zumindest nicht soviel das ich mir nen Anwalt leisten könnte. ALG2 steht meinen Kindern somit auch nicht zu obwohl mein Mann für die Kinder nicht zahlen müßte. Kann die Kids ja schlecht rauswerfen damit sie zu ihrem Recht kommen lach

YK1972  20.01.2014, 11:32

Doch im Rahmen der Beistandschaft dürfen sie das sehr wohl tun mit der Klage,da sie die Interessen des Kindes vertreten. Habe hier ein Schriftstück liegen, in dem es genau so steht, nämlich, dass im Falle einer Verweigerung der Auskunft das Jugendamt für das Kind die Klage erhebt. Dafür gibt es ja die Beistandschaft im Falle des Unterhalts.

Eifelmensch  20.01.2014, 12:06

Denn das Jugendamt ist NICHT befugt, für die Kinder zu kalgen.

Das ist schlicht falsch!
Der Beistand vertritt das Kind bei einer Klage vor Gericht!

Allerdings brauchen manche Beistände schon mal Druck damit sie tätig werden.

Bevor der Weg zum Anwalt gegangen wird, muss die Beistandschaft beendet werden, sonst darf dieser nicht tätig werden.

Oh Mann!
Wenn die geforderte Auskunft nicht erteilt wird, dann soll der Beistand eine Stufenklage einreichen (auf Auskunft und entsprechenden Unterhalt).
Wo ist das Problem?
Nach §1605 BGB haben die Kinder darauf einen einklagbaren Anspruch. Da der Vater hier seiner Verpflichtung nicht nachkommt hat er zudem die Kosten einer solchen Klage zu tragen.

'Es gibt auch kostenlose Rechtsauskünfte.

Die von dem zuständigen Jugendamt lassen sich aber sehr viel Zeit. Mein Lebensgefährte wurde neulich auch vom Jugendamt zur Abgabe seiner Vermögensverhältnisse aufgefordert. Unglücklicherweise kam der Brief genau vor Weihnachten, als wir bei meinen Eltern waren und kamen erst zwei Tage vor Fristablauf zurück an einem Samstag. Montags war bei uns Feiertag BW (06.01.) und am Tag danach war schon der nächste Brief im Kasten, mit der Androhung gerichtlicher Schritte, wenn nicht umgehend reagiert wird.

Haben dann erstmal die Situation kund getan und bekamen nochmal 14 Tage Frist.

Du siehst, es kann auch schneller gehen, mach der Dame vom Amt mal Feuer unter dem Hintern.

Sallesmausi 
Fragesteller
 20.01.2014, 10:58

genauso kenne ich das auch von familie und freunden .... bin echt einwenig genervt von dem amt