Jugendamt verschweigt Unterhaltshöhe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beistandschaft bedeutet, dass das Jugendamt die Rechte des Kindesselbstwahrnimmt. Wenn man damit nicht zufrieden ist, kann man Akteneinsichtbeim Jugendamt beantragen. 

Ob eine Akteneinsicht mit oder gar ohne Anwalt möglich ist, kann ich nichtbeurteilen. Es gibt auch Aussagen wie diese: "Der Gewährung der begehrtenAkteneinsicht steht jedenfalls § 25 Abs. 3 SGB X i.V.m. § 65 Abs. 1 SGBVIIIentgegen."

Interessante Hinweise dazu gibt es auf https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Soziales/Inhalt/Datenschutz_in_Sozialbehoerden/Datenschutz_im_Jugendamt1.pdf

Das Jobcenter hat wiederum die Rechte des Kindes gegen den Kindsvater auf sichübergeleitet laut SGB II § 33. Das Jobcenter muss hier qua Gesetz quasi den"Eintreiber" der Ansprüche des Kindes spielen - soweit das KindLeistungen vom Center erhält.

Diese Ansprüche macht das Center nun beim Jugendamt geltend, und dasJugendamt wiederum beim Kindsvater. 

Wenn der Kindsmutter dieser gesetzlich vorgesehene Weg nicht passt, kann siedies zu ändern versuchen, indem sie sich etwa an das Familiengericht wendet -falls die Beistandschaft nicht anders beendet werden kann.

Klar ist jedenfalls: Ein höherer Kindesunterhalt verringert das Sozialgeldbzw. das ALG II des Kindes. Profitieren kann das Kind nur dann davon, wenn es -inklusive Kindergeld - mehr Unterhalt erhält, als es Bedarf an ALG II bzw.Sozialgeld hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hab alle Antworten und die Kommentare gelesen. Da läuft ja etwas sehr, sehr seltsam.

Lass Dich beraten von einer Sozialberatung. Google dazu mit ►sozialberatung◄ und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin. ◝

Wohnst Du in ►Hamburg◄, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle ►Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444◄. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten). - Als Hamburger kannst Du auch zur ►ÖRA in der Dammtorstraße◄ (google so, um mehr dazu zu erfahren) und Dich beraten lassen.

Wenn Du beim Amt vorsprichst, geh nicht allein hin, sondern mit einem erfahrenen (!!)►Beistand◄, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).

cyracus  19.03.2015, 01:27

‹(•ﮟ•)›

Lies meine ausführliche Info zum

►Umgang mit Sozialbehörden◄

mit meiner Ergänzung darunter, um Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt◝

Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen, also auch, wenn Du zum Jugendamt gehst.

Der Unterhalt muß doch im Bescheid des Jobcenters ausgewiesen sein.

Was steht denn da?

Das Jugendamt muß dir Auskunft geben.

Mit welcher Begründung wird denn an das Jobcenter gezahlt?

Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt?

fusselchenac 
Fragesteller
 18.03.2015, 15:35

Ja, Beistandschaft besteht seit einigen Jahren. Mein letzter Wissensstand war, dass der KV den Unterhaltsvorschuss ans JA zurück zahlte. Nun habe ich durch meinen Umzug erfahren, dass der KV nicht unerhebliche Beträge an das JA zahlt. Wir beziehen ALG2, ok. Aber ich habe über Jahre gearbeitet und war nur Aufstocker. Rückforderungen (wegen schwankender Lohnzahlungen) wurden immer auf den gesamten Bedarf der BG berechnet. Wenn aber da Gelder geflossen sind, hat sich ja der Bedarf verringert. Wurde also von falschen Beträgen ausgegangen. Daher will ich eben einen Kontoauszug vom Unterhaltskonto. KV hat in 5 Monaten zusammen 1642,-Euro an das JA gezahlt. So war die Auskunft des JA. Die können doch nicht mal eben so zwischen den Ämtern Geld verschieben, ohne dass man als Unterhaltsberechtigter Kenntnis davon hat. Oder???

Menuett  18.03.2015, 18:41
@fusselchenac

Das ist schon sehr seltsam. Auf dem ALG2 Bescheid müßte der Unterhalt unter Einkommen stehen.

Der Vater darf nur dann beginnen Unterhaltsschulden beim Jugendamt zurückzuzahlen, wenn an die Mutter der vollständige Unterhalt gezahlt wird.

Und der geht eigentlich auf Dein Konto - was wäre denn, wenn Du eine Arbeit finden würdest und nicht mehr aufstocken müßtest.

Das ist schon unlogisch. Was genau hat denn der Sachbearbeiter vom Jugendamt gesagt? Ich würde ja auf die Auszahlung an mich bestehen und wenn sie das nicht wollen, die Beistandschaft kündigen. Das kannst Du, daran darf Dich niemand hindern.

Wenn Du wenig Geld hast, bekommst Du Verfahrenskostenhilfe und eine Art Gutschein für eine Erstberatung für 10€.

Wieso zahlt das Jugendamt ans Jobcenter??

Tja, das verstehe ich ja eben nicht. Das geht aber wohl schon lange so. Der monatliche Betrag taucht nirgenwo auf.

violatedsoul  16.03.2015, 17:47

Der Unterhalt sollte doch an dich gehen, wenn du unterhaltsberechtigt bist?

Warst du mal beim Chef des Jugendamtes, was das soll, wenn dir schon dein Sachbearbeiter nichts sagt?

Oder wird durch die Beistandsschaft der Unterhalt gepfändet?

Dann müsste er aber trotzdem an dich gehen. Allerdings wird der Unterhalt aufs ALGII angerechnet.