Wie komme ich an Kindesunterhalt, wenn der Vater seiner Beweispflicht nicht nachkommt und ich nicht die finanziellen Mittel für einen Anwalt habe?

2 Antworten

1. Es ist so, dass der Kindsvater durchaus gezwungen werden kann regelmäßig zu zahlen. Praktisch geht das über den §170 StgB (Verletzung der Unterhaltspflicht). Denn wenn er nicht zahlt, obwohl er könnte macht er  sich strafbar.

Du hast das mit den Strafanzeigen richtig gemacht. Eigentlich geht das Verfahren so weiter, dass die Staatsanwaltschaft / das Gericht versuchen ihn zu zwingen, den Unterhalt zu zahlen. (ZB. Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage, zu zahlen oder  Verurteilung mit Aussetzung zur bewährung, wenn er zahlt.)

Wichtig ist, dass Du jetzt nochmals eine Strafanzeige machst, weil er in den letzten Monaten nicht gezahlt hat. So kannst Du den Druck hoch halten, dass etwas vorangeht.

2. Ich vermute, dass die Unterhaltsforderung von Deinem Kind gegenüber den Altschulden des Jugendamtes vorgehen. D.h. Er ist verpflichtet, zuerst den laufenden Unterhalt zu zahlen, und danach erst die Schulden. Es ist deshalb vom Jugendamt nicht in Ordnung, wenn die ihre Schulden eintreiben und Dein Kind leer ausgeht! 

3. Vermutlich wirst Du die Sache aber nur mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen können. Suche Dir einen Anwalt /Anwältin, die sich im Familienrecht auskennen. Der Anwalt muss vor seiner Tätigkeit klären, wie das Finanzierung der Rechtsberatung wird. z.B. über Beratungshilfe /Prozesskostenhilfe: Du hat darauf einen Anspruch !

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

(Gut noch zu wissen: Falls er eine Verbraucherinsolvenz anmelden sollte, kann er sich damit nicht von den Unterhaltsschulden befreien !)

Viel Glück!

Du hast bisher alles richtig gemacht - und kommst momentan doch nicht an den Unterhalt.....

Solange er deinen Titel nicht von sich aus "abändern" lassen hat (was er aufgrund weiterer Kinder tun könnte...), gilt dieser weiterhin und verjährt erst nach 30 Jahren.

Du müsstest ihn also weiterhin jährlich zur Zahlung auffordern, um eine mögliche "Verwirkung" der Ansprüche zu vermeiden... 

Wenn der Kindsvater tatsächlich Schulden an das Jugendamt zurückzahlt, hätte die Zahlung laufenden Unterhaltes allerdings Vorrang vor der Schuldenrückzahlung.

Dazu müsstest deinen Titel "vollstrecken" lassen, also beim zuständigen Gericht eine Pfändung veranlassen. (Mit dem Nachweis geringen Einkommens könntest du dich beim Gericht gegen eine Gebühr (10-15 Euro) beraten lassen bzw. einen Beratungsschein für einen Anwalt ausstellen lassen....)