Kindesvater zahlt keinen Unterhalt - ANZEIGEN?

13 Antworten

Natürlich kannst Du immer Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstatten. Damit er dann tatsächlich auch bestraft wird, müssen 2 Dinge gegeben sein: Er muß tatsächlich in der Lage sein, den vollen Unterhalt zu zahlen UND das Existenzminimum des Kindes muß wegen des fehlenden Unterhalts ernsthaft gefährdet sein. An letzterem wird es vermutlich mangeln, so lange Du Unterhaltsvorschuß erhältst. Hier ist es sicher sinnvoller, wenn Du Dich direkt an einen Gerichtsvollzieher wendest und versucht, bei dem Kindesvater zu pfänden. Dafür braucht man auch keinen Anwalt.

Dazu muss sie aber erst die Beistandschaft beenden!

Du schreibst das Du einen Titel hast , dann setzte ihn auch ein. Gehe mit deinem Titel zu einem Anwalt für Vollstreckungen , ist kostenlos da Du im Interesse Deines Kindes handelst. Der wird Ihm den Gerichtsvollzieher schicken und ihn solange auf den Kopf stellen bis aus seinen Taschen der Unterhalt für Dein Kind herausfällt. Alles Gute

Ich würde zunächst einmal abklären, welche Schritte das Jugendamt unternommen hat, um das Geld für das Kind beizutreiben.

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Sollte das JA nicht zu deiner Zufriedenheit tätig geworden sein, würde ich die Beistandschaft auflösen und selbst einen guten Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, der oftmals die besseren Möglichkeiten hat, Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

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Eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung bringt dir kein Geld, sondern verhärtet nur weiter die Fronten. Es muss ja auch erst einmal abgeklärt werden, ob der Vater tatsächlich nicht zahlen kann oder ob er nicht zahlen will.

das ist so nicht ganz richtig...du kannst ihn anzeigen und der vater "muß" dann nach urteilsverkündung, beweisen, das er sich um arbeit bemüht hat mit einem höherem lohn/gehalt als das bisherige. augenwischerei und fingierte arbeitsverträge werden schärfstens überprüft. das ist zermürbend und glaube mir: dann wird gezahlt!!

@meggiemay

Der Vater ist selbstständig!

Es besteht kein Titel!

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Die Tatbestandsmerkmale für eine Verurteilung nach 170 StGB kennst du aber schon?

Ein Strafrichter ist im Unterstellen einer Verdienstmöglichkeit längst nicht so frei wie ein Zivilrichter.

Die Leistungsfähigkeit muss der Strafrichter in vollem Umfang feststellen. Der Strafrichter darf sich durch die vom Familiengericht festgestellten Unterhaltspflichten leiten lassen, darf sie aber nicht ungeprüft übernehmen

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Das heißt, die Leistungsfähigkeit muss der Richter explizit feststellen und belegen. Das ist eine ganz andere Geschichte als im Zivilprozess

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Dann muss die Tat vorsätzlich begangen werden.

Das heißt, der Täter muss sich über alle Tatbestandsmerkmale voll im klaren sein.

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Ihn nochmal darauf ansprechen, wenn dann nichts heilft, nimm dir nen Anwalt

du mußt das einklagen, bei Gericht,....und , du kannst niemanden zwingen, sich um das KInd zu kümmern, ist leider so...oder würdest du dein Kind wo hingeben wollen, wo es nicht erwünscht ist? nö, ich nicht,...

Ich würde Ihn NIEMALS zwingen sich um das Kind zu kümmern-schon allein dem Kind zuliebe-es macht mich einfach traurig,dass der eigene Vater nichts von seinem Kind wissen will.