Anwaltskosten Beistandschaft Jugendamt

4 Antworten

Anspruchsgegener ist das Kind und nicht die Mutter. Da offenbar eine Beistandschaft besteht, wären die Schreiben in Kopie an das Jugendamt zu schicken.

Es ist allerdings fraglich, wie der Prozess verloren werden konnte, wenn der Vater noch nicht mal Auskunft erteilt hat. Hier sollte geprüft werden ob eine Revision sinnvoll ist. Wichtig ist dabei auf die Fristen zu achten, da das Urteil sonst rechtskräfig wird.

ja das ist schon etwas verkompliziert... Verloren wurde weil der Kindsvater zwischendurch schwer erkrankt ist (2012) und somit kompltt Zahlungsunfähig ist, da zählen auch die vorrangegangenen Jahre in denen er gearbeitet hat nicht mehr und auch nicht das der Mitarbeiter vom Jugenamt nen riesen Hals auf ihn hat, weil er alle Termine und Fristen hat verstreichen lassen...

Die Rechnung ist zunächst an das Jugendamt gegangen, die haben aber die Zahlung verweigert und das Ganze an die Kindsmutter weitergeleitet, die arbeitet ja als Alleinerziehende halbtags und hat dazu noch nen 400€ Job...

@Boomerlein0815

An sich wäre in einen solchen Fall zwischen der Unterhaltspflicht und den Prozesskosten zu unterscheiden. Wenn der Vater keine Auskunft erteilt und es desshalb zum Prozess kommt, dann hätter der Vater die Prozesskosten auch dann zu tragen, wenn kein Unterhalt geschuldet, da er nicht leistungsfähig ist.

Das Auskunftsrecht ist ein separates Recht, was auch und gerade dann besteht, wenn kein Unterhalt geschuldet ist.

Normalerweise wird die Kostentragunspflicht aber mit ausgeurteilt, das heißt es steht im Urteil wer die Kosten tragen muß. Das können allerdings nur Prozessbeteiligte sein.

Entscheidend für die Rückwirkung der Unterhaltspflicht ist der Zeitpunkt des Auskunftsverlangens und die Rechtshändigkeit des Unterhaltsprozesses.

zwischendurch schwer erkrankt ist (2012) und somit kompltt Zahlungsunfähig ist

Während des Prozesses ? In diesen Fall wäre ja für die Zeit bis zur Erkrankung der Unterhalt geschuldet, wenn er bis dahin leistungsfähig war. Allerdings ist das alles nur relevant, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Ein rechtskräftiges Urteil gilt, auch dann, wenn es inhaltlich falsch ist.

ja dagegen kann man sich wehren wenn man sich selber einen anwalt holt und sich ein schreiben anfertigen lässt wo drin steht das der Kindesvater die kosten selber bezahlen soll, da die Einkünfte der mutter auf strom, miete usw. draufgehen. und das Rest Geld wird zum eigenen leben und zu dem leben des Kindes gebraucht da der Vater halt kein Unterhalt zahlt wenn nicht müssen sie bei einem anwalt einen Gerichtstermin beantragen

Wenn eine Kostengrundentscheidung erging, die bestimmt, dass die Gegenseite die Kosten tragen muss, kann man soviele Briefe schreiben und noch so arm sein, wie man will. Man muss sie tragen.

Nicht das Jugendamt hat geklagt, sondern die Mutter oder die Mutter in Prozessstandschaft für das Kind. Die Gegenseite kann sich die Kosten über das Gericht festsetzen lassen, sodass ein Vollstreckungstitel in der Höhe gegen die Mutter bzw. das Kind bestehen würde. Davor wird man aber natürlich angehört und kann sich zu den angesetzten Kosten äußern. Ob die Rechtsanwaltskosten in Ordnung sind, kann man per Ferndiagnose nicht sagen. Das Gericht wirft aber auch immer noch ein Auge darauf um keinen fehlerhaften Kostenfestsetzungsbeschluss zu erlassen.

Bei der Beistandschaft wird das Jugendamt gesetzlicher Vertreter für das Kind in Bezug auf den Unterhalt. Klagen tut dann normalerweise das Kind vertreten durch das Jugendamt.

Wer da wen beklagt hat, steht in der Klageschrift.

es ist immer so, wer vor Gericht verliert hat alle Kosten zutragen.. auch die der Gegenseite, das ist auch gut so, wäre es anders würden die Gerichte mit unnötigen Prozessen noch mehr überlastet werden.