Berechnung Kindesunterhalt rechtens?

1 Antwort

Du kannst nicht den MIndestunterhalt zahlen (Mangelfall), du unterliegst somit einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Das heißt, dir ist durchaus ein Nebenjob zuzumuten, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Außerdem kann dein Sekbstbehalt reduziert werden, wenn du in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebst durch die gemeinsame Haushaltsführung.

Ob deine Ex arbeitet oder nicht, hat nichs mit deinem Kindesunerhalt zu tun.

Ist zwar schon etwas her aber ich hätte noch eine Frage zum Thema. 

Laut OLG muss zur Festlegung eines fiktiven Einkommens subjektiv ein mangelndes Bemühen seitens des Unterhaltsschuldners erkennbar sein. 

In Anbetracht der Tatsache das ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, verdiene ich aber ausgesprochen gut. Sprich ich habe mir das über die Jahre hart erarbeitet. 

Meiner Meinung nach kann deshalb von mangelndem Bemühen keine Rede sein. 

Was mich auch noch interessieren würde, was mache ich nun mit dem Geld das mir fehlt? Zahle ich die geforderten 756€ für alle 3 Kids bleiben mir noch 900€ zum Leben, das man damit kaum über die Runden kommt dürfte jedem einleuchten. Die Hälfte davon ginge ja alleine schon für's Wohnen drauf. 

Ich frage aus aktuellem Anlass. Ich werde ab Februar wieder alleine wohnen, da die Beziehung zu meiner Partnerin leider zerbrochen ist.