Berechnung Kindesunterhalt rechtens?
Meine Ex-Partnerin hat vor kurzem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt weil sie der Meinung ist ich müsste mehr Unterhalt für unsere 8-jährige Tochter bezahlen.
Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von ca. 1680€ und habe 2 weitere Kinder.
Da meine Ex es mit dem Arbeiten nicht so hat, bekommt sie Geld vom Staat. Deshalb kümmerte sich bisher das Sozialamt um die Berechnung des Unterhalts. Nach Berechnung des Sozialamts kann ich nicht für alle 3 Kinder voll bezahlen wegen dem mir zustehenden Selbstbehalts, deshalb sollte ich bisher 209€ anstatt 272€ bezahlen.
Der nette Herr vom Jugendamt kommt allerdings auf ganz andere Zahlen. Und die haben es in sich!
Laut JA werden zu meinem Nettolohn 221€ fiktives Einkommen aus zumutbarer Nebentätigkeit gerechnet. Ausgehend von 8,50€ Mindestlohn mal 26 Stunden zumutbarer Tätigkeit im Monat. Desweiteren verwehrt er mir die berufsbedingten Aufwendungen mit der Begründung das mein Arbeitsplatz in der Nähe ist. Außerdem rechnet er mir pauschal 54€ an, weil ich mit meiner Freundin einen gemeinsamen Haushalt führe, was Einsparungen zur Folge hätte. Wohl gemerkt, meine Freundin hat kein anrechenbares Einkommen.
Insgesamt ergäbe sich daraus ein Einkommen von 1955€ und ein Unterhaltsbetrag von 285€!
Ich war geschockt als ich das gelesen habe! Ist das denn rechtens? Vorallem wird das fiktive Einkommen in brutto berechnet, das kann doch auch nicht sein, oder?
Gesetzt den Fall meine jetzige Beziehung ginge in die Brüche, so müsste ich für alle 3 756€ bezahlen und ware dann weit unter meinem Selbstbehalt! Das kann doch nicht rechtens sein!
Bitte um Hilfe!
1 Antwort
Du kannst nicht den MIndestunterhalt zahlen (Mangelfall), du unterliegst somit einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Das heißt, dir ist durchaus ein Nebenjob zuzumuten, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Außerdem kann dein Sekbstbehalt reduziert werden, wenn du in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebst durch die gemeinsame Haushaltsführung.
Ob deine Ex arbeitet oder nicht, hat nichs mit deinem Kindesunerhalt zu tun.
Ist zwar schon etwas her aber ich hätte noch eine Frage zum Thema.
Laut OLG muss zur Festlegung eines fiktiven Einkommens subjektiv ein mangelndes Bemühen seitens des Unterhaltsschuldners erkennbar sein.
In Anbetracht der Tatsache das ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe, verdiene ich aber ausgesprochen gut. Sprich ich habe mir das über die Jahre hart erarbeitet.
Meiner Meinung nach kann deshalb von mangelndem Bemühen keine Rede sein.
Was mich auch noch interessieren würde, was mache ich nun mit dem Geld das mir fehlt? Zahle ich die geforderten 756€ für alle 3 Kids bleiben mir noch 900€ zum Leben, das man damit kaum über die Runden kommt dürfte jedem einleuchten. Die Hälfte davon ginge ja alleine schon für's Wohnen drauf.
Ich frage aus aktuellem Anlass. Ich werde ab Februar wieder alleine wohnen, da die Beziehung zu meiner Partnerin leider zerbrochen ist.