Was erwartet einen Traktorfahrer der einer Motorradfahrerin die vorfahrt genommen hat?
und zwar ist letztens vor meinem Ort ein Unfall passiert, ein 18 jähriger traktor fahrer mit zugmaschine dran hat die strasse überquert in dem moment kam eine Bikerin und konnte nicht mehr ausweichen sie ist mitten in die Zugmaschine gedonnert und wurde dann noch mitgeschleift, der traktor fahrer hat davon nichts mitbekommen jetzt frage ich mich was der Traktor fahrer für eine Strafe bekommt? die bikerin ist noch an der unfall stelle an ihren verletzungen gestorben
5 Antworten
Das wird in einer Gerichtsverhandlung, wie bei jeden tödlichchem Unfall, anhand der konkreten Umstände geklärt. Die Motorradfahrerin bekommt auf jeden Fall eine Teilschuld. Sie war zu schnell und die Betriebsgefahr. Weil jeder Fahrer immer so fahren muß das er vor einem Hindernis anhalten kann. Vermutlich gibt es für den Treckerfahrer eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Bewährungsstrafe plus einer Geldstrafe. Da der Treckerfahrer wahrscheinlich noch als Jugendlicher behandelt wird ist die Gerichtsverhandlung nicht öffentlich. Sonst könntes du als Zuschauer dir die Verhandlung ansehen/hören.
das kann so keiner beantworten, man kennt die ganze Situation nicht. Möglich, dass der Traktorfahrer eine Mitschuld trifft. Das Motorrad war zu schnell. Das ist ne Sache der Unfallforscher.
Hallo DerHartii,
wenn die Motorradfahrerin tödlich verunglückt ist, weil sich der Traktorfahrer nicht an die Regeln der StVO gehalten hat, muss er mit einer Verurteilung nach den beiden folgenden Rechtsgrundlagen rechnen:
§ 222 StGB - Fahrlässige Tötung
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Neben der angeführten Freiheits.- oder Geldstrafe droht dem Traktorfahrer noch der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre die bis zu 5 Jahren betragen kann: Die Rechtsgrundlage sieht wie folgt aus:
§ 69 StGB - Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
- der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
- der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
- des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
- des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.
Wie Du dem § 222 StGB und dem § 315C StGB entnehmen kannst, ist in beiden Fällen jeweils eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, wie der Entzug der Fahrerlaubnis und damit verbunden eine Sperre von bis zu 5 Jahren in dem Fahrer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, möglich.
Wenn man die Pressemeldungen aus den letzten Jahren entnehmen kann, wurde in ähnlichen Fällen bei Ersttätern oftmals nur eine Freiheitsstrafe von 1 - 2 Jahren verhängt, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Aber hier zu sagen, der Richter wird die und die Strafe verhängen ist schier unmöglich, denn es spielen bei der Findung der Strafzumessung unendliche viele Faktoren eine Rollen, mit dessen Aufzählung man ein ganzes Buch füllen könnte und der Platz hier im Forum nicht reichen würde.
Schöne Grüße
TheGrow
da sind noch zu viele unbekannte drin, um das zu beantworten.
hat er die nötige sorgfalt walten lassen beim überqueren der straße? wie ist die sicht? war sie evtl. zu schnel? usw........
Kingt ja nicht, als ob er sie absichtlich getötet oder was falsch gemacht hätte, warum sollte er also eine Strafe kassieren? Fahrerflucht?