Was dürfen die Chefinnen, bzw die " Frau vom Chef "

3 Antworten

Wenn es sich um ein Privatunternehmen handelt, gehört das Geschäft der Ehefrau zur Hälfte. Dann ist sie genau so Chefin wie der Chef selbst.

Falls es eine GmbH ist, ist der Chef der Geschäftsführer. Die Funktion seiner Ehefrau, muss er seinem Azubi nicht unbedingt erläutern.

Prüferin im Prüfungsausschuss ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Kammer. Das hat mit dem eigentlichen Betrieb nichts zu tun.

Wenn die Ehefrau Deines Chefs die Arbeitspläne macht, dann ist das so und das darf sie. Was sie nicht darf ist die Arbeitsgesetze nicht beachten.

Wenn permanent das Arbeitszeitgesetz, das Berufsbildungsgesetz und was weiß ich noch, nicht beachtet werden, kann man sich entweder mit Bezugnahme auf die einzelnen Gesetze und Paragrafen selbst wehren oder aber, falls es da zu viel Angst gibt, das Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren. Die Mitarbeiter dort gehen solchen Gesetzesübertretungen nach und dann wird es sehr unangenehm und auch teuer für den AG.

Das geht auch anonym. Die Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes sind ja beweisbar. Was die "Dame" da macht ist nicht mehr nur eine Ornungswidrigkeit nach § 22 Arbeitszeitgesetz sondern schon (weil vorsätzlich und wiederholt) nach § 23 eine Straftat.

An Deine IHK. Oder HWK. Also den Träger, der für Deine Ausbildung m Endeffekt grade steht.

Manches vom beschriebenen ist okay, vieles nicht.