Was darf ein privat Polizist außerhalb seiner Dienstzeiten?

4 Antworten

Er darf Leute festhalten, wen das nötig ist, um sein Eigentum wiederzubekommen oder um die Person den (gerade im Dienst befindlichen) Strafverfolgungsbehörden zu übergeben, wenn es eine Straftat gab.

Das darf er, weil das jeder darf.

Gleiches gilt für Beschuldigungen anstellen, weil das nun auch mal was ist, was man kaum verbieten darf :)  oder sich verteigigen, wenn er angegriffen wird.

Was er nicht darf, ist, plötzlich den Polizeiausweis ziehen und behaupten, er dürfe das, wenn man ihm beim Rote-Ampef-Ignorieren erwischt u.ä.

Für einen Polizisten gilt das gleiche wie für jeden anderen Bürger. Er hat die gleichen Rechte und Pflichten. In seiner Tätigkeit als Beamter kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen. Bei manchen Dingen MUSS er es auch. Er selbst handelt nach eigenem Ermessen als Privatperson oder Landes-/Bundesbeamter. In beiden Fällen gibt es klare Regeln.

Gruß S.


Er darf sich jederzeit in Dienst versetzen lassen und genießt dadurch hoheitliche Befugnisse. Er ist in der Theorie sogar verpflichtet jegliche Straftaten und Vergehen anzuzeigen.

Aber gerade bei kleineren Verstößen im Straßenverkehr wird wohl nicht jeder Polizist sich die Mühe machen und ne Anzeige schreiben :)

Generell darf jeder einen anderen beschuldigen irgendwas getan zu haben. Egal ob Cop oder nicht.  Du darfst das auch. Du darfst sogar einen anderen Polizisten beschuldigen, irgendwas getan zu haben. Ob es wahr ist oder nicht, ist ne andere Geschichte.