Haftet ein Polizist als Privat Person?

6 Antworten

Materielle Schäden meinst du vermutlich. Kommt auf die Art des Handelns an. Ob es hoheitlich oder privatrechtlich, ob vorsätzlich oder fahrlässig, und und... Die Amtshaftungsregelung im Gesamten ist recht umfangreich und komplex

Art. 34 GG gibt die Grundsätze an:

"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."

Desweiteren regelt der § 839 BGB die Haftung, evtl. noch die §§ 278, 823 und 831 BGB. 

Es kann also sein dass der Beamte selbst haftet, es kann aber auch genau umgekehrt sein. Jeder Einzelfall muss geprüft werden.

Dann gibt es noch Mischfälle, in denen der Dienstherr zunächst haftet, aber ein Rückgriff (Regress) auf den Beamten möglich ist. 

Bei immateriellen Schäden, also rechtswidrige Eingriffe in die Rechte Dritter, haftet der Beamte voll und alleine.

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Die Grundlage für die Staatshaftung ergibt sich aus Artikel 34 Grundgesetz.

Auf gewissen Websites wird behauptet, dass es keine Staatshaftung mehr gibt, da das Staatshaftungsgesetz 1982 aufgehoben wurde. Was gern verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass dieses Gesetz auch nur ein paar Monate in Kraft war. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgehoben.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatshaftungsgesetz_(Deutschland)

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechts-grundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden. ?

@Climatewarming

Nein, tut er nicht, das ergibt sich aus dem bereits erwähnten Artikel 34 GG.

Du solltest nicht soviel auf Leute hören, die ihr Jurastudium im Internet, speziell bei YouTube absolviert haben.

Solltest du das gemeint haben, was obskure Seiten[1] gerne anpreisen, dann nein. Der Polizist in Ausübung seines Amtes haftet nicht wie ein privat handelnder Polizist. Da ist er eben nur ein Privatmann.

[1] Wer mal nach "Staatshaftung aufgehoben" sucht, wird schnell auf Reichsdeppenseiten aufmerksam und fündig. Wahr wird es trotzdem nicht.

Wenn er privat einen Schaden verursacht, haftet er natürlich wie jeder andere auch.

Falls er dienstlich diesen Schaden verursacht hat, KANN die Haftung auf ihn persönlich durchschlagen, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

kommt darauf an, ob es um Dienstliches oder Privates geht ....