Zwangsräumung, wann kommt der Gerichtsvollzieher?

6 Antworten

Nein! Der Gerichtvollziehr kommt verweist den Mieter der Wohnung und läßt von Fachkräften räumen. Schließlich ist es dem Vermeiter nicht zuzumuten, dass der Mieter nach ergangenem und rechtskräftgien Urteil den Wohnraum weiterhin blockiert. Der "Freund" sollte sich lieber Gedanken über die Kosten machen, die mit einem solchen Verfahren einhergehen!

Nein, der GV muss die Räumung drei Wochen vorher ankündigen, das ist in der GVO so geregelt...

Der Termin wird bekannt gegeben.

und das kostet dann auch noch mal Geld, denn der GV kommt ja nur wenn der Mieter nach dem Urteil nicht freiwillig räumt.

Er soll ausziehen bevor es noch mehr Ärger gibt und es nicht bis aufs letzte hinauszögern...

Wenn der GV kommt will er räumen und das kostet deinen Freund zusätzlich Geld, weil er nämlich den GV bezahlen muss. Deshalb sollte er die Wohnung fristgerecht räumen.

Frage mich natürlich aus welchen Gründen hier ein Räumungsurteil gemacht wird, wenn die Miete vom Amt gezahlt wird...

da ist kein verhandlungsspielraum mehr!